Oldenburg/Wilhelmshaven - Im Untreue-Prozess gegen den ehemaligen Wilhelmshavener Polizeichef Hans-Henning von Dincklage konnte sich der frühere Oldenburger Generalstaatsanwalt Horst Rudolf Finger am Mittwoch nicht erinnern, dass er sich bereits 2005 mit einer „Problemdienstfahrt“ des Angeklagten beschäftigt haben soll.
In seiner Zeugenaussage hatte Polizeipräsident Johann Kühme berichtet, dass er damals als Leiter der Polizeiinspektion Oldenburg den juristischen Rat des erfahrenen Generalstaatsanwalts gesucht habe, weil er Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Dienstwagennutzung seines Stellvertreters von Dincklage gehabt habe.
Finger habe ihm nach einigen Tagen mitgeteilt, dass er keine strafrechtliche Bedenken gegen die von Kühme angezweifelte Fahrt habe. Ausdrücklich habe er jedoch eine dienstrechtliche Überprüfung für möglich gehalten.
Vor der 2. Großen Strafkammer des Oldenburger Landgerichts konnte sich Finger an diesen Vorgang nicht mehr erinnern. Das Gericht untersucht derzeit insgesamt 90 Fälle aus der Zeit von 2011 bis 2013, in denen der damalige Leiter der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland aus privaten Gründen einen Dienstwagen genutzt haben soll.
Von Dincklage bestreitet die Vorwürfe auf der ganzen Linie. Er habe keine einzige Privatfahrt im Dienstwagen unternommen. Das bis Ende Dezember terminierte Verfahren wird am Dienstag mit weiteren Zeugenbefragungen fortgesetzt.
