OLDENBURGER LAND - Enttäuschung, Unverständnis und Wut – diese Emotionen trägt Oldenburgerin Ursula Uhlmann (63) wie viele andere ehemalige Heimkinder mit sich herum. „Unbürokratisch“ sollten die Mittel aus dem Entschädigungsfonds von Bundesregierung und Kirchen an die Betroffenen verteilt werden. Das, meint auch der Oldenburger Diakoniechef Thomas Feld, werde nicht überall umgesetzt.
Der Pfarrer hatte sich als Ansprechpartner für Betroffene in der Region zur Verfügung gestellt. Wer von 1949 bis 1975 in einem Heim der Bundesrepublik war, kann Ansprüche geltend machen. „Etwa 20 Menschen haben sich bei mir gemeldet. Nur die Hälfte kann mit Unterstützung rechnen“, sagt er. Die andere Hälfte sei entweder vor oder nach dem Zeitraum betroffen, oder in einem Heim der DDR gewesen.
„Aus meiner Sicht muss über die Eckdaten des Fonds noch einmal nachgedacht werden“, meint er. 100 Millionen der insgesamt 120 Millionen Euro in dem Fonds sind für therapeutische Hilfeleistungen gedacht, 20 Millionen für Rentenersatzleistungen.
Betroffene sind wütend
Die Oldenburgerin Ulrike S., die mit ihrem vollen Namen nicht genannt werden möchte, macht das wütend. Sie selbst hat in den 1960ern zwei Jahre in einem geschlossenen Heim am Niederrhein verbracht. Noch heute trägt sie Ängste aus dieser Zeit mit sich herum.
„Ich muss 15 gewesen sein, als ich dort hinkam. Meine Mutter war gestorben, mein Vater überfordert. Ich war von zu Hause weggelaufen“, erzählt sie. Das habe gereicht, um in eine solche Institution gebracht zu werden.
„Es war ein Gefängnis. Wer Widerworte gab, wurde in die Dunkelkammer gesperrt. Dort hat man oft eine Woche verbracht. Es gab eine Matratze, kein Licht und eine Klappe, durch die das Nötigste gereicht wurde. Seine Notdurft hat man in einen Eimer verrichtet“, schildert die Diplompädagogin die menschenunwürdigen Verhältnisse.
Eine Therapie möchte die 62-Jährige nicht machen. „Wir reden von Menschen, die 50, 60 oder 70 Jahre alt sind. Dann brauche ich keine Therapie mehr, dann habe ich’s geschafft“, meint sie. Dass die Mittel zweckgebunden vergeben werden, fühle sich für sie so an, wie die Bevormundung, die sie damals im Heim erlebt hat. Sie leidet heute an körperlichen Beschwerden, die sie auf die Zeit im Heim zurückführt. „Wie soll ich das beweisen?“, fragt sie. Mit Mitteln aus dem Fonds würde sie eine Behandlung finanzieren.
Ursula Uhlmann musste drei Jahre im Heim arbeiten. Für diese Tätigkeit, die heute sozialversicherungspflichtig wäre, möchte sie Ersatzrentenansprüche geltend machen.
Anträge ausfüllen
„Jeder Kreis und jede kreisfreie Stadt hat einen Ansprechpartner, insgesamt 48 in Niedersachsen – paradoxerweise sitzen diese auch im Jugendamt. Allein das Wort löst bei vielen negative Erinnerungen hervor“, sagt Feld. Die Ansprechpartner füllen mit Betroffenen den Antrag aus. Dort, so Uhlmann, muss begründet werden, warum die Zeit im Heim Ursache für Defizite in Leben und Beruf war.
„Das war anders gedacht“, sagt Pfarrer Feld. Auch, ob jetzigen Hartz-IV-Empfängern die Bezüge im Fall einer Entschädigungszahlung gestrichen werden, bleibe abzuwarten. In ein paar Monaten will er Bilanz ziehen. „Bis jetzt ist meines Wissens nach kein Geld abgerufen worden. Wir werden sehen, was passiert“, sagt er.
