OSNABRÜCK - Nachdem für eine Bombenentschärfung in Osnabrück am Sonntag Teile eines Hauses abgerissen wurden, müssen die Eigentümer des Gebäudes für die Kosten aufkommen. „Wir sollen im Prinzip bis auf die Entschärfung alle Kosten tragen“, sagte der Versicherungskaufmann Martin Niemann.

Die Bombe hatte sich unter einem Anbau befunden. Für dessen Teil-Abriss und den Wiederaufbau rechne er mit Kosten von 50 000 Euro. Er hoffe nun auf Entgegenkommen der Stadt, sich daran zu beteiligen.

Hätte sich der Blindgänger nicht als Bombe, sondern nur als Schrott entpuppt, müssten Niemann und die anderen Besitzer nichts zahlen. Genau dieser Fall trat am Wochenende wenige Häuser weiter ein. Dort hatten die Experten des Kampfmittelräumdienstes ebenfalls eine Weltkriegsbombe auf einem Grundstück vermutet. Kurz vor der Entschärfung stellte sich aber heraus, dass nur noch Metallteile im Boden steckten. „Liegt kein Kampfmittel im Boden, übernimmt die Stadt die Kosten“, sagte der Fachbereichsleiter für Bürger und Ordnung im Osnabrücker Rathaus, Jürgen Wiethäuper. Laut Gesetz müsse der Eigentümer die Kosten für Abwehr von Gefahren übernehmen, die von einem Grundstück ausgingen.

In anderen Bundesländern gebe es andere Bestimmungen, räumte Wiethäuper ein. „1995 ist der Erlass in Niedersachsen so geändert worden, dass das Land lediglich die Kosten des Kampfmittelräumdienstes trägt, und die Kosten der Sondierung beim Grundstückseigentümer liegt“, sagte er. „Wenn die Kosten endgültig feststehen, setzen wir uns wieder zusammen und besprechen den Fall noch einmal“, sagte Wiethäuper.

Derweil forderte der Landesverband Haus & Grund Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) auf, den entsprechenden Erlass zurückzunehmen. Alle Kriegsfolgen seien in Deutschland bislang solidarisch vom Staat getragen worden.

Niemann will nun an Lokalpolitiker herantreten und mit ihnen über das Problem reden. „So hat man sich der Altlasten des Zweiten Weltkriegs entledigt auf Kosten der Bürger, das ist eine zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit“, sagte er.