OSNABRüCK - Wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung hat die Jugendkammer des Osnabrücker Landgerichts am Mittwoch drei Angeklagte im Alter zwischen 20 und 22 Jahren zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie im vergangenen Jahr vor einer Diskothek aus Rache einen 32-Jährigen und seinen zehn Jahre jüngeren Neffen bewusstlos schlugen und auf ihre Köpfe eintraten. Der ältere der Männer überlebte nur knapp und ist seither behindert. Er hatte den Streit laut Urteilsbegründung begonnen und einem der Angeklagten einen Zahn ausgeschlagen.

Zwei der Angeklagten wurden zu Haftstrafen von je vier Jahren und drei Monate verurteilt, der dritte zu einem Jahr und fünf Monaten. Die drei einschlägig Vorbestraften müssen außerdem 85.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.