OVELGÖNNE - Einstimmig beschlossen die Mitglieder des Bauausschusses der Gemeinde Ovelgönne in ihrer Sitzung am Dienstag den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 43 für den Neubau der Sporthalle Ovelgönne, da die vorhandene Sporthalle baufällig ist und eine Sanierung nicht sinnvoll wäre.

Die neue Halle entsteht östlich der Straße „Am Sportplatz“. Die Halle ist als Ein-Feld-Held konzipiert und wird ausschließlich dem Schulsport, Vereinssport und sportlichen Veranstaltungen dienen. Bei der Planung handelt es sich um eine Maßnahme der Innenstadtentwicklung, daher ist auch keine Umweltprüfung sowie das Anlegen von Ausgleichsflächen erforderlich. Das vorliegende Schallgutachten hat ergeben, dass sich durch den Bau der Halle die Gesamtwohnsituation der Anwohner sogar noch verbessert.

Schon seit 1985 beschäftigt sich die Gemeinde Ovelgönne und der Landkreis Wesermarsch mit dem „Zentrale-Orte-Prinzip“ des Landesraumordnungsprogrammes. „Wir sind in Niedersachsen die einzige Gemeinde, die sich diesem Prinzip verweigert“, unterstrich Bürgermeister Thomas Brückmann, „wir versuchen die besondere Situation der Gemeinde zu berücksichtigen und die Stärken der einzelnen Ortsteile weiter zu entwickeln.“

So hat die Ingenieurgemeinschaft für räumliche Planung, Majcher, Schaidt und Partner aus Oldenburg, auf Grundlage der Gemeindeentwicklungsplanung die Festlegungen getroffen, dass in der Gemeinde Ovelgönne kein Zentraler Ort ausgewiesen wird, die Orte Großenmeer, Oldenbrok-Mittelort und Ovelgönne mit Funktionen versehen werden, die Anforderungen eine Zentralen Ortes entsprechen.

So wird die Siedlungsentwicklung schwerpunktmäßig in Großenmeer vorangetrieben, die Daseinsvorsorge im Gesundheitswesen in Oldenbrok-Mittelort und Kultur und Tourismus im historischen Burgdorf Ovelgönne.

Befürchtungen angesichts der Weigerung eines Zentrale-Orte-Prinzips sieht Bürgermeister Brückmann in der Tatsache, dass bei möglichen Förderungen Grund- Mittel- und Oberzentren bevorzugt werden und Ovelgönne vielleicht „in die Röhre“ schaue.

Bevor eine endgültige Beschlussfassung ergehe, regte Bürgermeister Brückmann an, Fachbehörden mit einzubeziehen. Dies hat der Bauausschuss beschlossen.

Christian Koch, Student der Rechtswissenschaften, absolviert derzeit ein Praktikum bei der Gemeinde Ovelgönne, berichtete während der Sitzung über die Möglichkeiten der Gemeinde mit dem Umgang verwahrloster „Schrottimmobilien“.

Rechtliche Möglichkeiten habe man durch die Anwendung des Modernisierungsgebotes, des Instandsetzungsgebotes, des Rückbau- und Entsiegelungsgebotes. Christian Koch empfahl in solchen Fällen das Bauordnungsrecht anzuwenden. Hier kann die Bauaufsichtsbehörde Abbruch- oder auch Beseitigungsanordnungen erlassen.