Im Nordwesten - Öffentliche Einrichtungen der Stadt Westerstede (Landkreis Ammerland) sollten auch künftig nur den Ratsfraktionen offen stehen, nicht aber den Parteien. Fraktionen, argumentiert Erster Stadtrat Rolf Streekmann, seien vom Bürger gewählt, erhielten damit ein Benutzungsrecht. Bei den Parteien sehe das das Kommunalverfassungsgesetz anders.
Was in Westerstede geplant ist, wird indes in der Stadt Cloppenburg längst so gehandhabt: Die im Rat vertretenen Parteien dürfen im Rathaus ihrer Fraktionsarbeit nachgehen. Darüber hinaus sind politische Veranstaltungen für alle Parteien – ob nun im Rat vertreten oder nicht – sowohl im Rathaus als auch in allen anderen städtischen Gebäuden unzulässig. Politische Veranstaltungen dürfen nur in der Münsterland- und in der Stadthalle stattfinden, beide Hallen gehören zur Stadthallen-Betriebs GmbH, einer 100-prozentigen Tochter der Stadt. Dafür müssen die Veranstalter Miete zahlen.
Anders in Jever (Landkreis Friesland): Der Graf-Anton-Günther-Saal im Rathaus und das Johann-Ahlers-Haus können ohne Einschränkungen für Parteiveranstaltungen genutzt werden. Und werden auch genutzt. In Schortens (Landkreis Friesland) ist das Bürgerhaus ohne Einschränkungen nutzbar, teilweise gegen Gebühr.
In der Gemeinde Edewecht (Landkreis Ammerland) können politische Parteien nur dann öffentliche Räume erhalten, wenn sie überparteiliche Veranstaltungen abhalten. Der Rat der Gemeinde Apen (Landkreis Ammerland) hat keinen Grundsatzbeschluss zur Nutzung von öffentlichen Gebäuden gefasst. Extreme Parteien sollen jedoch ausgeschlossen bleiben. Dem Bürgermeister wurde daher eine freie Entscheidungsbefugnis erteilt.
