Hannover - Sie soll Angehörigen eine große Last nehmen und Ärzten den Alltag erleichtern: eine Patientenverfügung. Darin ist festgelegt, welche Behandlungen Ärzte im Ernstfall an einem Patienten vornehmen sollen. Die Ärztekammer Niedersachsen hat am Montag in Hannover ein neues Muster dafür vorgestellt. Vorlagen gibt es von verschiedenen Organisationen.

Welche Form hat eine gültige Patientenverfügung

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Wichtig ist, dass die Verfügung per Hand unterschrieben wird. Man muss volljährig sein. Nach einem BGH-Urteil vom September 2016 muss eine wirksame Patientenverfügung zudem sehr präzise formuliert sein. In dem neuen Muster sind mehr konkrete Fälle aufgelistet als bisher.

Welche Fälle werden berücksichtigt

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„Die Verfügung kann sehr individuell gestaltet sein“, beschreibt Florian Schönberg, Referent für Gesundheits- und Pflegepolitik beim Sozialverband SoVD. Generell können Patienten etwa festlegen, dass sie im Wachkoma nicht länger künstlich beatmet werden wollen. Darüber hinaus können aber auch spezielle Krankheiten berücksichtigt werden. Auch religiöse Aspekte oder Wertvorstellungen können festgehalten werden.

Sollte man mit einem Arzt darüber sprechen

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Ja, das ist laut der Ärztekammer Niedersachsen und dem SoVD zufolge oft hilfreich, weil der Arzt des Vertrauens die Krankengeschichte kennt. Er kann auch Rat in bestimmten Situationen geben und womöglich bei der Formulierung der Verfügung helfen. Es ist in der Regel auch möglich, eine Kopie der Verfügung bei diesem Arzt zu hinterlegen.

Kann eine Patienten-verfügung ablaufen

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Nein. Der Wille des Patienten wird, sofern er in der geforderten Form festgehalten ist, auf jeden Fall berücksichtigt. Allerdings raten Experten dazu, die Verfügung ab und zu zu aktualisieren oder zu ergänzen.

Warum raten Ärzte zu einer Patientenverfügung

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Ehepartner und Kinder dürfen derzeit nicht automatisch entscheiden. Der Patient muss eine Person bestimmt haben und das in einer Vorsorgevollmacht angeben. Der Bevollmächtigte muss dann gemäß dem mutmaßlichen Willen des Patienten entscheiden. Eine vorher angefertigte Verfügung hilft im Ernstfall also auch Ehepartnern, Eltern, Kindern oder Geschwistern, wenn sie als Bevollmächtigte über Leben und Tod entscheiden müssen.

Kann sie in letzter Minute angefertigt werden

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Ja, auch das ist möglich. Der Patient muss aber bei Bewusstsein sein. Falls keine handschriftliche Signatur mehr möglich ist, kann ein Notar das Abzeichnen durch den Patienten beglaubigen.