Hannover - Im Landtag wird gerne gestritten, geflucht und beleidigt. Das endet häufig mit Ordnungsrufen, gelegentlich fast mit Raufereien und einmal musste in den 1980er Jahren sogar ein Abgeordneter aus dem Plenarsaal getragen werden. In dieser Plenarwoche sorgte unter anderem der von der Grünen-Politikerin Meta Janssen-Kucz (Leer) ins Spiel gebrachte „erhobene Mittelfinger“ für eine Geschäftsordnungsdebatte und wird sicher noch den Ältestenrat des Parlaments beschäftigen.

Damit der neue Landtagspräsident Bernd Busemann (CDU) und seine drei Vizepräsidenten genau wissen, wann sich ein Abgeordneter im Eifer des Debattengefechts im Ton vergreift, gibt es nun eine aktualisierte Schimpfwortliste. In alphabetischer Reihenfolge sind Begriffe aufgelistet, für die es im Bundestag bereits Ordnungsrufe gegeben hat. Beim dritten Mal droht im Landtag der Rauswurf.

Demnach ist es verboten, den politischen Gegner „Galgenkandidat“, „Hampelmann“, „Karnickel“, „Nadelstreifen-Rocker“, „Ochsenfrosch“, „Parasit“ oder „Radaubruder“ zu nennen. Auch für die verbale Nutzung von „Hanswurst“, „Rotzjunge“ oder „Wühlratte“ wird ein Ordnungsruf fällig. Verboten ist auch jedes Wortgebilde mit „Lüge“ – wie „Lügenbold“ und „Lügengebäude“ oder auch „Lügenmärchen“. Pfiffige Abgeordnete sprechen deshalb in den Debatten von der „Unwahrheit“, wenn sie die politische Konkurrenz der Lüge bezichtigen wollen.

Bei einigen Begriffen müssen Busemann und Co. sicher nachblättern oder das Protokoll abwarten, um möglicherweise einen nachträglichen Ordnungsruf zu erteilen. Wenn einer „Petersilienguru“ ruft, kommt man vielleicht nicht gleich auf eine Beleidigung. Auch die Verwendung von Begriffen wie „Graphomane“, „Schmutztraktätchenproduktion“ oder „Sumpfblüte“ dürfte für hektisches Blättern im Katalog sorgen.

Als Ex-Landtagspräsident Hermann Dinkla (CDU/Westerholt) einmal für „Kakophonie“ einen Ordnungsruf erteilte“, lag er allerdings daneben.