Hannover - Die Messerattacke der Schülerin Safia S. auf einen Bundespolizisten Ende Februar im Bahnhof Hannover rief in Niedersachsen neben der Justiz auch die Politik auf den Plan. Der Landtag in Hannover setzte Mitte Mai einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss ein, der etwaigen Schwachstellen bei der Abwehr möglicher islamistischer Bedrohungen auf die Spur kommen sollte. Doch gerade mal fünf Monate nach dem Beginn seiner Arbeit steht dieses Gremium an einem Wendepunkt.

Lesen Sie auch: Wenn Jugendliche das Ticket zum IS-Terror lösen

Zeugen, die sich immer wieder auf die Grenzen ihrer Aussagegenehmigung berufen, führten nicht nur bei frustrierten Ausschussmitgliedern zur Forderung nach einer grundsätzlichen Klärung. Was dürfen Zeugen in diesem oft auch vertraulich tagenden Untersuchungsausschuss sagen und was nicht? Ein Vertreter der Generalbundesanwaltschaft soll am Freitag Rede und Antwort dazu stehen - das ebenfalls geladene Bundesinnenministerium hatte bereits im Vorfeld abgewunken und so Proteste von SPD und Grünen ausgelöst.

„Die zuständige Staatssekretärin von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) muss sich persönlich erklären und nicht nur hinter Schriftstücken verstecken, warum keiner ihrer Beamten in Hannover aussagen darf, warum sie keine Akten überstellen will, um die Sicherheit des Staates nicht zu gefährden“, forderte SPD-Obmann Grant Hendrik Tonne. Nach seiner Ansicht scheitert der Versuch der Landtags-Opposition, zu Safia S. Details aus den Ermittlungsakten zu erfahren.

„Es ist jetzt von niemandem mehr zu leugnen, dass es keine Aktenvorlage zu diesem laufenden Verfahren geben wird; die Opposition ist jetzt bereits mehrfach mit ihrem Versuch gescheitert, an die Verfahrensakten zu kommen“, sagt Tonne. Sie müsse endlich begreifen, dass ein Untersuchungsausschuss kein zweites Ermittlungsverfahren oder ein zweiter Strafprozess sei. Die Opposition dagegen witterte mehr als einmal Einflussnahme der rot-grünen Landesregierung.

Der CDU-Obmann Jens Nacke zieht aber eine positive Zwischenbilanz. „Der Ausschuss hat grundsätzlich die Aufmerksamkeit auf dieses Thema gelenkt“, sagt er, „und er hat auch zu verändertem organisatorischen Verhalten der Polizei geführt“. Neben kleineren individuelleren Fehleinschätzungen sieht er auch politische Fehler, die die Arbeit der Behörden ausgebremst haben. Er ist sich mit Blick auf Safia S. sicher: „Man hätte die Gruppe um Safia S. kennen müssen - ob man den Anschlag hätte verhindern können, ist eine andere Frage.“ Als Hauptgrund sieht er Personalmangel bei LKA oder Verfassungsschutz.

Am Freitag soll auch der neue Ermittlungsbeauftragte Bernhard Wahl vorgestellt werden, der künftig im Rahmen von Vorermittlungen etwa für den Ausschuss relevante Akten zusammenstellen soll. Der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof ist CDU-Mitglied aus Baden-Württemberg und seit Mitte 2014 pensioniert.

Im Kern geht es dem Ausschuss um die Frage, ob es organisatorische, personelle oder sonstige Schwierigkeiten bei der Arbeit der Sicherheitsbehörden gab. Anhängig ist noch die Klage der Opposition beim Staatsgerichtshof gegen die von Rot-Grün durchgesetzte zeitliche Ausweitung des Untersuchungszeitraums des Ausschusses - CDU und FDP halten das für verfassungswidrig. Die Regierungsfraktionen hatten durchgesetzt, dass der Ausschuss auch die Zeit seit 2011 untersuchen soll. CDU und FDP, die in diesem Jahr noch an der Regierung waren, wollten nur den Zeitraum von 2013 bis 2016 untersuchen lassen.