Lüneburg - Auf den im Lüneburger Auschwitz-Prozess verurteilten früheren SS-Mann Oskar Gröning könnten Verfahrenskosten in sechsstelliger Höhe zukommen. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, dürften die Kosten für den 94-Jährigen nach Einschätzung des Landgerichts bei mehreren Hunderttausend Euro liegen.

Allein die Anwaltsgebühren ohne Spesen liegen bei mindestens 120 000 Euro, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag. Insgesamt waren die mehr als 70 Nebenkläger zuletzt von 14 Juristen vertreten worden. Dazu kämen Kosten für die Dolmetscher von rund 75 000 Euro plus Spesen. Für die eigens als Verhandlungsort angemietete Ritterakademie schlügen knapp 65 000 Euro zu Buche. Außer den Gebühren für Sachverständige von mehreren Tausend Euro kommen außerdem erhebliche Reisekosten für die Zeugen auf Gröning zu, sollte die Entscheidung Rechtskraft erlangen. Viele von ihnen waren aus den USA und Kanada angereist.

Nach dem Urteil von Mittwoch hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung angekündigt, eine Revision zu prüfen. Das Gericht hatte Gröning wegen Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt. Er hatte unter anderem eingeräumt, im Nazi-Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau Geld aus dem Gepäck der Verschleppten genommen und nach Berlin weitergeleitet zu haben.

Wer in Auschwitz als Täter dabei war, dem muss die Justiz für eine Verurteilung kein einzelnes Verbrechen konkret nachweisen. Diesen Grundsatz im Lüneburger Auschwitz-Urteil haben Opfervertreter begrüßt. Zu viele Verfahren seien früher im Sande verlaufen.

Nach dem Urteil haben Opfervertreter die Klarstellung des Gerichts hervor­gehoben, dass auch kleine Rädchen der Vernich­tungsmaschinerie mit einer Verurteilung rechnen müssen. Die Entscheidung folge dem Grundsatz, „dass egal welche Rolle eine Person bei dem Morden gespielt hat, er oder sie Mordkomplizen waren und Verantwortung tragen“, sagte eine Sprecherin der israelischen Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem am Donnerstag.