Hannover - Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) hat das dem Betreuungsgeld zugrundeliegende Familienbild als familien- und gleichstellungspolitischen Rückschritt bezeichnet. „Das Betreuungsgeld steht im Widerspruch zu den richtigen politischen Weichenstellungen der vergangenen Jahre. Dazu gehörten die Einführung des Elterngeldes, die Reform des Unterhaltsrechts und vor allem der Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren“, sagte sie am Montag.
Das Betreuungsgeld setze „Fehlanreize und zementiert damit die vorhandene soziale Schichtung“. Gerade benachteiligte Kinder könnten von einer Fremdbetreuung besonders profitieren.
Am Dienstag verhandelt das Bundesverfassungsgericht über das Betreuungsgeld. Im letzten Quartal des vergangenen Jahres ist in Niedersachsen für 36 214 Kinder das Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro gezahlt worden. Etwa zehn Prozent der Bezieher besaßen keine deutsche Staatsbürgerschaft. Bundesweit erhielten die Eltern von 386 439 Kindern Betreuungsgeld. Niedersachsen hatte bereits im März 2013 eine Bundesratsinitiative zur Aufhebung des Betreuungsgeldes gestartet. Das eingeplante Geld müsse stattdessen für den weiteren Ausbau der Betreuungsinfrastruktur für unter dreijährige Kinder eingesetzt werden.
Die Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht gegen die bundesweit geltende Regelung hat der Hamburger Senat eingereicht. Auch er hält das Betreuungsgeld politisch für falsch, weil es Anreize für Frauen schaffe, zu Hause zu bleiben. Bei der Verhandlung vor dem Ersten Senat geht es unter anderem um die Frage, ob der Bund überhaupt für ein solches Gesetz zuständig sei.
