Hannover - Die Polizei prüft die Todesumstände eines Babys, das kurz vor seinem Tod von einer Kinderklinik in Hannover abgewiesen worden sein soll. Die „Bild-Zeitung“ zitierte die aus Ghana stammende Mutter mit den Worten, die Klinik habe einen Einweisungsschein verlangt und sie weggeschickt. Eine Stunde später sei das Baby gestorben, als Mutter und Kind ein zweites Mal auf dem Weg ins Krankenhaus gewesen seien. Der Fall ereignete sich laut dem Bericht am 10. April.
Die Staatsanwaltschaft erklärte, sie habe eine Obduktion angeordnet, diese habe am Montag stattgefunden. Mit dem Ergebnis sei wohl erst nach Ostern zu rechnen. Dann müsse geprüft werden, ob es Hinweise für einen Anfangsverdacht gebe, sagte Sprecherin Kathrin Söfker. Die Klinik wollte sich mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht äußern. Sie bestätigte dem Sender NDR 1 Niedersachsen aber, dass ein Baby eingeliefert worden sei, das nicht mehr habe wiederbelebt werden können. Danach habe die Klinik selbst die Polizei eingeschaltet.
Laut „Bild“ war die Frau am Donnerstag mit ihrem einen Monat alten Säugling zur Klinik gefahren, weil das Kind die Nahrung verweigerte und stark hustete. Sie habe dort einen Arzt verlangt. Doch am Empfang sei ihr erklärt worden, dass sie erst eine Überweisung vorlegen müsse. Kurz darauf habe das Kind nicht mehr geatmet.
Völlig unklar ist bisher, ob Bürokratie oder Kommunikationsprobleme eine Rolle spielten. „Im Regelfall wird in der Tat ein Einweisungsschein von einem niedergelassenen Arzt für die Einweisung ins Krankenhaus benötigt“, sagte Christoph Prehn von der niedersächsischen Krankenhausgesellschaft. Das gelte aber nicht für Notfälle. Prinzipiell gelte, dass immer ein Arzt über die Aufnahme entscheide, sagte Dorothea Jahns vom Ersatzkassenverband VDEK.
Statistiken darüber, wann, wo und wie oft hilfesuchende Patienten in Kliniken abgewiesen werden, gebe es nicht, erklärte die Stiftung Patientenschutz.
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen wies auf die Risiken durch die eingeschränkte Krankenversorgung für Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge hin. Die gesetzliche Grundlage für Flüchtlinge sehe vor, dass Flüchtlinge nur bei „akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen“ behandelt werden dürfen, erklärte der Rat.
Das Kinder- und Jugendkrankenhaus in Hannover, das Mitte 2013 150-jähriges Bestehen feierte, gilt bei der Betreuung von Frühgeborenen als besonders kompetent.
