Hannover - Ein zweiter Fall Niels Högel soll in niedersächsischen Krankenhäusern nicht möglich sein. Der Sonderausschuss des Landtags für mehr Patientensicherheit hat ein ganzes Bündel von Empfehlungen erarbeitet, um Mordserien wie im Klinikum Delmenhorst zu verhindern oder schneller entdecken zu können.
Dazu gehören genauere und häufigere Leichenschauen, zwingende Blutentnahmen nach Todesfällen, regelmäßige Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen, anonyme Meldesysteme für Mitarbeiter, die Einführung von Stationsapothekern und Arzneimittelkommissionen in Kliniken und die Pflichtschulungen von Pflegkräften.
Der Entwurf des Abschlussberichts liegt der NWZ vor. Er soll am Mittwoch offiziell in Hannover beschlossen und voraussichtlich im Juni dem Landtag vorgelegt werden. Ob und wie Empfehlungen des Sonderausschusses umgesetzt werden, ist Sache des Parlaments und der Landesregierung. Dazu wäre in vielen Fällen eine Änderung des Krankenhausgesetzes notwendig. Einige Vorschläge – wie die ehrenamtlichen Patientenfürsprecher in Kliniken oder der Patientenschutzbeauftragte auf Landesebene – sind bereits umgesetzt.
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„Wenn ein Teil unserer Vorschläge angenommen und umgesetzt würde, dann würde ich mich als Patient auf jeden Fall sicherer fühlen“, sagte der Landtagsabgeordnete Thomas Schremmer, Mitglied der Grünen im Sonderausschuss, am Montag. Wichtig seien vor allem die internen Kommunikationsabläufe in den Kliniken. „Kommunikation heißt auch immer Kontrolle und Selbstkontrolle innerhalb des Systems.“
SPD-Fraktionsvize Uwe Schwarz erklärte, der Ausschuss habe sich in den vergangenen Monaten damit befasst, an welcher Stelle der Gesetzgeber auf Landes- und Bundesebene Korrekturen vornehmen könne, um das Risiko für Fälle wie den von Niels Högel zu minimieren.
Der Ex-Krankenpfleger hatte Schwerkranken auf der Intensivstation des Klinikums Delmenhorst ein Herzmedikament gespritzt, das in einigen Fällen tödlich wirkte. Wegen fünf Taten sitzt Högel bereits lebenslang in Haft. Vor Gericht hatte er sogar 90 Tötungsversuche gestanden, bei denen bis zu 30 Patienten gestorben sein sollen.>/p>>p>Der Abschlussbericht des Sonderausschusses umfasst insgesamt 45 Seiten mit rund 20 konkreten Vorschläge, die auch unter Leitung des Göttinger Strafrechtsprofessors Gunnar Duttge erarbeitet wurden.
Der Entwurf des Abschlussberichtes:
Das Papier umfasst insgesamt 45 Seiten mit rund 20 konkreten Vorschläge, die auch unter Leitung des Göttinger Strafrechtsprofessors Gunnar Duttge erarbeitet wurden.
Einige Vorschläge und Empfehlungen in der Übersicht:
- Blutentnahmen und -untersuchungen sollen künftig obligatorischer Teil einer jeden Leichenschau sein.
- Arzneimittelkommissionen an Kliniken sollen Pflicht werden. Ihre Aufgabe: Bestand, Ausgabe und Verwendung von Arzneimitteln überwachen, auch mit Blick auf die strikte Einhaltung der ärztlichen Verordnungen.
- In allen Krankenhäusern soll obligatorisch ein anonymes Meldesystem eingeführt werden. Dadurch sollen Mitarbeiter die Möglichkeit haben, eventuelle Verdachtsmomente für Fehl- oder gar kriminelles Handeln innerhalb des Krankenhausbetriebes an eine neutrale Stelle zu melden.
- Die Sektionsquote in Krankenhäusern soll deutlich erhöht werden.
- Die niedersächsischen Krankenhäuser sollen verpflichtet werden, regelmäßig Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen abzuhalten, um frühzeitig Auffälligkeiten zu erkennen.
- Allgemein fordert der Ausschuss mehr finanzielle Ressourcen für die Pflege in Deutschland. Die schleichende Ausdünnung der Personalausstattung von Krankenhäusern wirke sich nachteilig auf die Patientensicherheit aus.
