Lüneburg - Der Prozess gegen einen ehemaligen Oberstaatsanwalt aus Verden vor dem Landgericht Lüneburg wegen Vorteilsannahme endete am Montag mit einer Geldstrafe für den Juristen. Der 59-Jährige muss 150 Tagessätze zu jeweils 50 Euro zahlen, insgesamt also 7500 Euro. Das Gericht sah dabei 50 Tagessätze wegen „rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung“ als erstattet an.

Der Jurist soll von einem Übersetzer ein zinsloses Darlehen ohne Sicherheiten erhalten haben, weil dieser von ihm umfangreich mit Aufträgen bedacht worden sei. Die Annahme dieses Darlehens von 6000 Euro im März 2011 habe keinen dienstlichen Bezug gehabt, hatte der Verteidiger des frühpensionierten Juristen erklärt.

Für das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz und ein ordnungsgemäßes Funktionieren sei es wichtig, dass Grenzen nicht verschwimmen, betonte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte nicht ausschließen können, dass der Jurist damals auch wegen einer Depression in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich gemindert war. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, so dürfte auf den 59-Jährigen ein disziplinarrechtliches Verfahren zukommen

Ein Verfahren gegen den Mann wegen des Vorwurfs der Weitergabe von Dienstgeheimnissen war Anfang April überraschend eingestellt worden. Die Anklage hatte den 59-Jährigen zunächst auch beschuldigt, als Oberstaatsanwalt einer Zeitung Informationen über eine Besprechung mit Polizisten weitergegeben zu haben.