Hannover - Der Stolz ist unüberhörbar. „Wir geben Tieren eine Stimme“, zeigt sich Grünen-Fraktionschefin Anja Piel ausgesprochen zufrieden. Der Landtag wird an diesem Mittwoch voraussichtlich mit der Mehrheit der rot-grünen Koalition ein neues Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen beschließen. Beim Landvolk löst das Gesetz, auf das vor allem die Grünen gedrungen haben, jedoch schlimmste Befürchtungen aus. „Das Verbandsklagerecht schafft nur ein Klima des Misstrauens“, kritisiert der Bauern-Verband. Damit drohe Landwirten eine weitere Gängelung.
Niedersachsen folgt mit dem Klagerecht für Tierschützer den Spuren acht anderer Bundesländer. Danach können Tierschutzorganisationen gegen wahrgenommene Missstände bei Tierversuchen, in Zoos und in Tierhandlungen gerichtlich vorgehen. Voraussetzung: Die Organisation muss ihren Sitz in Niedersachsen haben – oder wie der Naturschutzbund (Nabu) über Landesverbände verfügen – sie muss bereits fünf Jahre tätig und zugänglich für interessierte Mitglieder sein. Zugelassen seien „Klagen grundsätzlicher Art“, erläutert der Grünen-Jurist Helge Limburg.
Fraktionschefin Piel („Tierschutzverstöße sind keine Kavaliersdelikte“) erwartet keine Klagewellen. „Ziel von Verbandsklagen ist es nicht, einzelne Tierhalter an den Pranger zu stellen“, versichert die Grünen-Politikerin. Klagen würden sich bei grundsätzlichen Fragen zur Tierhaltung – beispielsweise Ausstattung von Ställen oder Emissionen – ergeben. Möglich seien auch „Musterklagen“ etwa gegen die Kastenhaltung in der Schweinehaltung.
Die Grünen bedauern, dass nicht der Bund, der eigentlich zuständig wäre, längst das Instrument des Klagerechts geschaffen habe. Da sich jedoch in der Bundesregierung nichts regt (Piel: „Die tun nichts“), würden eben die Länder wie Niedersachsen einspringen.
Das Landvolk Niedersachsen sieht diesen Punkt ausgesprochen kritisch. Längst habe der Gesetzgeber für Tierhalter ein umfangreiches Regelwerk etabliert. „Das reicht vom Stallbau über Tierhygiene und Fütterung bis hin zur Gesundheitsvorsorge und Schlachtung“, betont der Bauernverband. Dabei würden „ausgesprochen hohe Standards gelten“, denen sich auch die Bauern in Niedersachsen verpflichtet fühlten. „Und über die Einhaltung des Tierschutzrechts wachen die Behörden“, heißt es. Ein Verbandsklagerecht bedeute nichts anderes, als „Zweifel an der eigenen Verwaltung“.
Jedes neue Klagerecht bringe zugleich „ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit für die Nutztierhalter“. „Genehmigungsverfahren werden erheblich verzögert“, kritisiert das Landvolk: „Die Rechtsunsicherheit wird zudem viele gerichtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen, die unnötig Geld, Nerven und Zeit kosten“. Argumente, die bisher nicht zum Umdenken bei SPD und Grünen führten. CDU und FDP wollen dagegen stimmen. Sie schließen sich der Kritik der Bauern an.
