Vechta/Oldenburg - Wegen gefährlicher Körperverletzung bei einer Massenschlägerei hat das Oldenburger Landgericht zwei 26 und 24 Jahre alte Männer aus Vechta zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten bzw. einer Geldstrafe von 720 Euro verurteilt. Damit milderte es ein Urteil des Amtsgerichtes Vechta stark ab. Grund für die Reduzierung der Strafen war unter anderem der Umstand, dass frühere Verurteilungen bei der Strafmaßfestsetzung nicht mehr mit berücksichtigt werden durften. In der Sache selbst erging wie beim Amtsgericht ein Schuldspruch.