Lüneburg - Das Verfahren gegen einen früheren Oberstaatsanwalt wegen des Vorwurfs der Weitergabe von Dienstgeheimnissen ist überraschend eingestellt worden. Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Lüneburg fasste auf Antrag der Staatsanwaltschaft am Montag einen entsprechenden Beschluss, wie eine Gerichtssprecherin bestätigte. Die Anklage hatte den 59-Jährigen beschuldigt, als Oberstaatsanwalt in Verden dem „Weser-Kurier“ Informationen über eine Besprechung mit Polizisten weitergegeben zu haben.

„Die Kammer hat die Beweisaufnahme zum Komplex der Vorteilsannahme im Wesentlichen abgeschlossen und sieht nach vorläufiger Bewertung den diesbezüglichen Tatvorwurf als bestätigt an“, erklärte Gerichtssprecherin Frauke Albers. „Im Hinblick auf die für die Vorteilsannahme zu erwartende Strafe ist die Kammer der Staatsanwaltschaft gefolgt.“ Eine Aufklärung der Weitergabe der Dienstgeheimnisse wäre sehr aufwendig geworden. Man hätte klären müssen, wer noch außer dem Angeklagten Anlass und Gelegenheit gehabt hätte, die Inhalte weiterzugeben.

Jetzt muss sich der Angeklagte nur noch wegen Vorteilsannahme verantworten. Er soll von einem Übersetzer ein Darlehen erhalten haben, weil dieser von dem Juristen umfangreich mit Aufträgen bedacht worden sei. Die Annahme des zinslosen Darlehens von 6000 Euro habe keinen dienstlichen Bezug gehabt, erklärte dazu sein Verteidiger am 7. März. Er habe sich nichts dabei gedacht, sagte der Angeklagte damals. Der Dolmetscher sei ihm seit Jahren bekannt gewesen und habe besonders zuverlässig gearbeitet.

Insgesamt hatte sich der 59-Jährige zu Prozessbeginn vor allem als überarbeitetes Opfer einer Intrige gesehen. „Ich habe Feinde und Gegner zuhauf“, sagte er zu dem Vorwurf, Dienstgeheimnisse weitergegeben zu haben. Er wolle niemanden beschuldigen, aber viele hätten Schlüssel zu seinem Büro gehabt.

Nach Berichten über angebliche Fahndungspannen bei der Polizei im Jahr 2009 sollen zwei hochrangige Beamte bei der Staatsanwaltschaft Verden beantragt haben, das Telefon einer Journalistin des „Weser-Kuriers“ abzuhören. Sie hatte einen Artikel über Pannen etwa nach der Ermordung eines Blumenhändlers bei Bremen geschrieben. Der Angeklagte soll das Abhören des Telefons aber auch unter Hinweis auf die Pressefreiheit abgelehnt haben. Später sollte er dann der Zeitung über den Wunsch der Polizei berichtet haben. „Polizeibeamte wollten Weser-Kurier bespitzeln“, berichtete das Blatt im April 2011 und berief sich dabei auf einen vorliegenden Aktenvermerk.

Der Prozess soll am 18. April fortgesetzt werden, voraussichtlich werde dann auch schon ein Urteil fallen, sagte die Sprecherin.