[VORSPANN] - Die Partei „Die Friesen“ hat angekündigt, die niedersächsische Landtagswahl anzufechten. Sie beansprucht für sich als Vertretung einer nationalen Minderheit die Befreiung von der Fünf-Prozent-Klausel.
„Wir fordern das, was uns per Grundgesetz zusteht“, betonte der Vorsitzende Arno Rademacher. Landtagspräsident Jürgen Gansäuer (CDU) und Landeswahlleiter Karl-Ludwig Strelen sehen den Einspruch gelassen. „Die Friesen sind nette Menschen – verfassungsrechtlich haben sie aber keine Chance“, so Gansäuer.
Nach Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses voraussichtlich am 8. Februar können „Die Friesen“ binnen eines Monats ihre Wahlbeschwerde einreichen. Der Wahlprüfungsausschuss prüft dann den Einspruch und gibt eine Empfehlung ab, erklärte Landeswahlleiter Strelen. Sollte der Landtag die Anfechtung der Wahl als unbegründet verwerfen, bleibt den „Friesen“ der Gang vor den Staatsgerichtshof Bückeburg.
Am 27. Januar entschieden sich 10 071 Niedersachsen für „Die Friesen“ (0,3 Prozent). Viele Wähler hätten sich allerdings gegen „Die Friesen“ entschieden, weil sie nicht von der Sperrklausel befreit waren, meinte Rademacher.
Weitere Informationen unter www.die-friesen.eu
