Hannover - Die Staatsanwaltschaft Hannover soll ihre Vorwürfe gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff laut „Focus“ verschärft haben. Inzwischen gehe es um Bestechlichkeit, nicht mehr nur um Vorteilsannahme. Die Staatsanwaltschaft wollte den Bericht nicht kommentieren. Von Wulffs Rechtsanwalt Gernot Lehr gab es diesbezüglich auch keine Stellungnahme. Bestechlichkeit kann laut Strafgesetzbuch mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden, Vorteilsannahme nur mit bis zu drei Jahren. Die Staatsanwaltschaft will ihr Ermittlungsverfahren gegen Wulff in den nächsten Wochen abschließen. Laut „Focus“ äußerte sich Wulff am 25. Februar erstmals über seine Anwälte, wies in einer Stellungnahme alle Vorwürfe zurück.
Beim Kongress „SwissMediaForum“ am 23. Mai in Luzern will Wulff in die Offensive gehen und über das Verhältnis zwischen Politik und Medien reden, hieß es.
