Lüneburg - Der Prozess gegen einen ehemaligen Oberstaatsanwalt aus Verden vor dem Landgericht Lüneburg wird in der kommenden Woche fortgesetzt. Anders als erwartet, wurden am Montag die Plädoyers nicht gehalten. Der Staatsanwalt wollte nach den Ausführungen eines psychiatrischen Gutachters seinen Schlussvortrag überarbeiten. Der Arzt hatte auf Rückfragen, auch von der Verteidigung, nicht ausschließen können, dass der angeklagte Jurist damals auch wegen einer Depression in seiner Steuerungsfähigkeit gemindert war.

Der Angeklagte soll laut Staatsanwaltschaft von einem Übersetzer im März 2011 ein Darlehen erhalten haben, weil dieser von dem Juristen umfangreich mit Aufträgen bedacht worden sei. Die Annahme eines zinslosen Darlehens von 6000 Euro habe keinen dienstlichen Bezug gehabt, hatte der Verteidiger des Juristen zum Vorwurf der Vorteilsannahme erklärt. Er habe sich nichts dabei gedacht, hatte der Angeklagte zu dem Vorgang gesagt. Der Dolmetscher sei ihm seit Jahren bekannt gewesen und habe besonders zuverlässig gearbeitet.

Die Anklage hatte den 59-Jährigen zunächst auch beschuldigt, als Oberstaatsanwalt in Verden einer Zeitung Informationen über eine Besprechung mit Polizisten weitergegeben zu haben. Ein Verfahren wegen des Vorwurfs der Weitergabe von Dienstgeheimnissen war Anfang April eingestellt worden.

Der Prozess soll nun am Montag, 25. April, fortgesetzt werden. Dann solle voraussichtlich auch das Urteil gesprochen werden, sagte der Vorsitzende Richter.