WESTERSTEDE - Weil ein Beamter nach einer Geschwindigkeitskontrolle nicht mehr sicher war, ob er vor der Tempomessung tatsächlich alle Siegel an dem Messgerät vorschriftsgemäß überprüft hat, wurde ein Bußgeldbescheid gegen einen Fahranfänger vom Amtsgericht Westerstede heruntergestuft.
Der junge Mann war im vergangenen Herbst innerhalb einer geschlossenen Ortschaft in eine Tempokontrolle geraten. Die gemessene Geschwindigkeit betrug 21 km/h mehr als erlaubt. Das hätte neben einem Bußgeld auch einen Punkt beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg sowie eine kostenpflichtige Nachschulung für den Fahranfänger bedeutet.
Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wurde vor dem Amtsgericht Westerstede überprüft. In der Verhandlung musste über die Gültigkeit der Geschwindigkeitsmessung entschieden werden. Dabei geht es um ein umfangreiches technisches Maßnahmenpaket, das vor eine gültige Messung absolviert werden muss bis hin zu einer Messung der Straßenneigung.
Technisch gab es bei der Überprüfung offenbar keine Beanstandungen. Der zunächst erlassene Bußgeldbescheid scheiterte jedoch an einer speziellen Detailfrage. In der Gerichtsverhandlung konnte der Beamte, der das Tempomessgerät bedient hatte, nicht mit hinreichender Sicherheit darlegen, dass er vor Beginn der Messung tatsächlich alle am Gerät vorhandenen Siegel wie vorgeschrieben überprüft hatte.
Mit den Siegeln am Messgerät soll sichergestellt werden, dass es keine technischen Manipulationen oder Veränderungen an dem Gerät gibt, die eine Messung verfälschen könnten.
Angesichts der Zweifel entschied das Gericht für den jungen Mann und reduzierte den Bußgeldbescheid.
