WILDESHAUSEN - Die rechtsextreme DVU hat mit ihrem Eilantrag gegen Auflagen bei ihrer Kundgebung am Sonnabend in Wildeshausen vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg einen Teilerfolg errungen. Sie muss nicht auf Megaphone und Lautsprecherwagen verzichten, wie der Landkreis Oldenburg gefordert hatte. Auch das Verbot von Parolen mit der Wortfolge „Nationaler Widerstand“ hob das Gericht mit Hinweis auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit auf. Die Gegendemonstranten müssen sich aus Sicherheitserwägungen bei ihrem Protestzug an die vorgeschriebene Streckenführung halten, so das Gericht.
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