WILDESHAUSEN/HANNOVER - WILDESHAUSEN/HANNOVER/DRU - Die umstrittene Krähentötung im Landkreis Leer verstößt nicht gegen das Artenschutz-, Naturschutz- und Tierschutzgesetz. Dies hat die Staatsanwaltschaft in Hannover festgestellt und damit ein Ermittlungsverfahren gegen Agrarminister Hans-Heinrich Ehlen (CDU) eingestellt, dem die Strafanzeige einer Privatperson vorausgegangen war. Auch der Tierschutzbund und der Naturschutzbund Nabu hatten Strafanzeige gegen den Minister erstattet; das Verfahren läuft noch.

Ehlen hatte das Projekt genehmigt, bei dem das Institut für Wildtierkunde der Tierärztlichen Hochschule Hannover herausfinden soll, ob sich durch eine Verringerung der Rabenvögel die Population bedrohter Wiesenvögel besser schützen lässt. Bisher sind aus diesem Grund 5500 Rabenvögel in Fallen gefangen und mit einem Schlag auf den Kopf getötet worden.

Das Land investiere viel Geld in Programme zum Schutz von Wiesenvögeln, es wolle sicherstellen, dass diese Steuermittel „nicht für billiges Rabenfutter“ ausgegeben werden, sagte Ehlen der NWZ gestern in Wildeshausen.

Der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Dr. Wolfgang Apel (Bremen), warf dem Minister bei einem Gespräch „grausame Tierquälerei“ vor. Entgegen öffentlichen Rechtfertigungen diene die Studie nicht dem flächendeckenden Artenschutz, sondern „einzig und alleine dem Ziel, effiziente Fallen zu testen, um alten Forderungen der Jägerschaft nachzukommen, Rabenvögel bequem zu reduzieren“.

Apel kündigte eine Klage vor dem EU-Gerichtshof an: Der Fang der Krähen verstoße gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie, die eine Bejagung dieser Vögel verbiete.