WILHELMSHAVEN - Öffentlich äußern mag sich Klaus G. (Name geändert) nicht. Die Sorge um seine Ruhestandsbezüge ist zu groß. Der 61 Jahre alte Wilhelmshavener Jurist kämpft derzeit vor dem Landgericht Berlin um eine fünfstellige Entschädigung, weil er als Beamter der Unfallkasse des Bundes nach Auseinandersetzungen mit seinem Behördenleiter 15 Monate zum Nichtstun gezwungen war.
Das erbittert geführte juristische Ringen zwischen dem ehemaligen Dezernenten und seinem Chef beschäftigt seit Jahren mehrere Gerichte. Begonnen haben die Streitigkeiten im Jahr 2003. Bis dahin hatte Klaus G. über 20 Jahre als Jurist im öffentlichen Dienst gearbeitet, war zum Regierungsdirektor aufgestiegen und leitete ein Dezernat mit mehr als 20 Mitarbeitern.
Nach internen Streitigkeiten wurde er dann von seinen Aufgaben als Dezernatsleiter entbunden – er übernahm eine neu geschaffene Stabsstelle, in der er allein tätig war. Hier kam es dann zu Streitigkeiten über seine Aufgaben. So wehrte er sich dagegen, „sachlich inhaltslose Aufgaben“ zu übernehmen. Für seine Vorgesetzten war dies jedoch eine Verletzung der Dienstpflichten. Außerdem warfen sie ihm vor, sich beharrlich in herabsetzender Weise über Chefs und Kollegen zu äußern.
Letztlich standen so viele Verfehlungen auf der Liste, dass er entlassen werden sollte. Siebenmal habe er Anordnungen nicht ausgeführt, fünfmal nicht den Dienstweg eingehalten und in 37 Fällen habe er gegen die „ihm obliegende Dienstpflicht zu achtungs- und vertrauensgerechtem Verhalten“ verstoßen.
Es begann ein Prozess-Marathon der besonderen Art: Verwaltungsgericht Oldenburg, Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Die Richter dort befanden nicht nur, dass der Beamte 15 Monate lang zu Unrecht des Dienstes enthoben war, sondern unterstrichen außerdem, dass Behördenleiter nach vermuteten Dienstpflichtverletzungen jeweils sofort tätig werden müssen – und nicht so lange warten dürfen, bis sie glauben, genug Verstöße für eine Entlassung gesammelt zu haben.
Inzwischen ist Klaus G. im Ruhestand, die finanziellen Verluste durch die Suspendierung sind ausgeglichen – und über eine weitergehende Entschädigung entscheidet nächste Woche das Landgericht Berlin.
