WILHELMSHAVEN - Zurückgewiesen hat das Landgericht Berlin am Mittwoch die Klage eines 61 Jahre alten Wilhelmshavener Juristen, der vom Bund Schmerzensgeld in fünfstelliger Höhe gefordert hatte.

Als Beamter der Unfallkasse des Bundes in Wilhelmshaven war der Mann, wie berichtetet, nach Auseinandersetzungen mit seinem Behördenleiter 15 Monate zum Nichtstun gezwungen. Der juristische Streit zwischen dem ehemaligen Dezernenten und seinem Chef beschäftigt schon seit Jahren mehrere Gerichte.

Das Landgericht Berlin sah in den vom Kläger vorgetragenen Schikanen während des Dienstverhältnisses keine schwerwiegenden und tiefgreifende Beeinträchtigungen des Persönlichkeitsrechts, die einen finanziellen Ausgleich hätten rechtfertigen können. Im übrigen habe er am Gesamtgeschehen auch eine Mitverantwortung.

Dabei verzichtete das Gericht darauf, die Vorwürfe des Wilhelmshaveners zu überprüfen. Selbst wenn es sich so, wie von ihm geschildert, zugetragen haben sollte, würde es für Schmerzensgeldforderungen nicht ausreichen, erklärte ein Gerichtssprecher. Eine Berufung ist möglich.