WILHELMSHAVEN - Der ehemalige Pressesprecher der Unfallkasse des Bundes hat bei der Klage gegen seine Entlassung vor dem Arbeitsgericht Wilhelmshaven einen Teilerfolg errungen. Nach einem Beschluss des Gerichts ist die Kündigung unwirksam. Abgetrennt wurde die Entscheidung über die Frage, ob dem 41-Jährigen Schadenersatz und Schmerzensgeld zusteht. Darüber soll gesondert verhandelt werden. Dabei geht es um einen Gesamtbetrag von 40 000 Euro. Wie berichtet, klagt der promovierte Ex-Sprecher gegen seine Entlassung, die damit begründet wurde, dass er in einer Dienstaufsichtsbeschwerde den Behördenleiter beleidigt habe.
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