Wilhelmshaven - In der kommunalpolitischen Auseinandersetzung zwischen dem Wilhelmshavener SPD-Ratsherrn Peter Debring und Oberbürgermeister Andreas Wagner (CDU) hat der Rat der Stadt sich in einem Punkt auf die Seite des Oberbürgermeisters gestellt.

In nichtöffentlicher Sitzung haben die Ratsvertreter jetzt eine von Debring im August eingelegte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Wagner mit nur einer Gegenstimme zurückgewiesen.

Die Dienstaufsichtsbeschwerde hatte zum Inhalt, dass der Oberbürgermeister im Zusammenhang einer Aufsichtsratssitzung des Klinikums Wilhelmshaven im August 2014 gegen seine Dienstpflichten verstoßen habe und in Folge am 17. Juni 2015 die Unwahrheit gegenüber dem Rat gesagt habe.

Debrings Vorwurf lautete, Wagner habe CDU-Mitglieder des Aufsichtsrats aufgefordert, nicht zu einer Sitzung des Gremiums zu erscheinen, um so die Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrats zu verhindern. Nach den Vorgängen im Rat befragt, habe er überdies die Ratsmitglieder belogen.

Der Rat hat sich bei seiner jetzigen Beschlussfassung an der abschließenden Bewertung der Kommunalaufsicht in derselben Angelegenheit orientiert. Darin heißt es, dass bei keinem der von Ratsherrn Debring erhobenen Vorwürfe zureichende tatsächliche Anhaltspunkte ersichtlich seien, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen würden. Nach dieser Sachlage sah auch die Kommunalaufsicht keinen Anlass, eigene Maßnahmen im Rahmen der Dienstaufsicht zu ergreifen.

Die gesamte Auseinandersetzung ist damit allerdings noch nicht beendet, da Verfahrensfragen in dieser Sache noch vom Verwaltungsgericht Oldenburg überprüft werden. Außerdem hat Debring Strafanzeige gegen unbekannt erstattet wegen Bruchs der Vertraulichkeit. Diese Anzeige wird derzeit von der Staatsanwaltschaft geprüft.

Jürgen Westerhoff