Hannover - In der Korruptionsaffäre um Christian Wulff ist noch unklar, ob der Ex-Bundespräsident eine Geldauflage zahlen wird oder ob er es auf einen Prozess ankommen lässt. „Bis jetzt gibt es keine Reaktion“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Donnerstag in Hannover. Eine mündliche oder schriftliche Erklärung Wulffs sei nicht unbedingt nötig, theoretisch reiche die angebotene Geldüberweisung in Höhe von 20 000 Euro.

Wulff wird vorgeworfen, er habe sich von dem Berliner Filmproduzenten David Groenewold einen Teil von Reisekosten nach München bezahlen lassen. Im Kern geht es um rund 770 Euro. Im Gegenzug soll sich Wulff für ein Filmprojekt des Produzenten eingesetzt haben. Beide bestreiten das. Groenewold war die Zahlung einer Auflage in Höhe von 30 000 Euro angeboten worden. Die „Bild am Sonntag“ hatte berichtet, dass er diese Zahlung ablehnt.

Staatsanwaltschaft und Anwälte wollen sich nach Angaben des Sprechers am Montag in Hannover treffen. Eine Entscheidung über die Annahme des Angebots müsse an diesem Tag aber nicht fallen.

Wulffs Anwalt Gernot Lehr hat bisher eine öffentliche Erklärung zu den Plänen seines Mandanten abgelehnt. Wulff und Groenewold müssen entscheiden, ob sie den Vorschlag der Staatsanwaltschaft annehmen wollen. Diese hatte betont, dass die Zahlung einer Geldauflage auf keinen Fall als Schuldeingeständnis gewertet werden könne. Es ist keine „Buße“, sondern nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung als legitimer Weg zur Beendigung von Ermittlungsverfahren vorgesehen. Eine Willenserklärung Wulffs sei auch nicht unbedingt notwendig. „Er setzt sich bei zu langem Zögern aber dem Risiko aus, dass Anklage erhoben wird“, sagte Staatsanwalt Oliver Eisenhauer.

Ob das geschieht, hängt auch davon ab, ob die Verteidiger am Montag neue Tatsachen präsentieren, die bewertet werden müssen. Ziel sei aber, bei einer Ablehnung des Angebots „relativ schnell“ Anklage zu erheben. Ein Gericht muss dann noch über die Zulassung entscheiden.