KrummhÖrn - Wie viel Leid muss Familie Abdallah noch ertragen, bis ihrem schwerkranken zweijährigen Sohn geholfen wird? Mohammed ist Ende 2022 nach Deutschland in die Krummhörn (Ostfriesland) gekommen, seine Familie floh mit ihm aus dem Gaza-Streifen. Damals tobte dort noch kein Krieg, doch Mohammed leidet am Crouzon-Syndrom. Eine Erkrankung, bei der sich Schädeldecke und Gesichtszüge verknöchern. Deshalb wächst der Schädel nicht normal, es drohen Gehirnschäden.
In ihrer Heimat gab es aber keine Aussicht auf Heilung und die notwendige Operation, im Gegenteil: „Dort wurden wir ausgegrenzt, Kinder rannten vor Mohammed davon, hatten Angst. Er wurde gemobbt, sogar mit Steinen beworfen“, schildern seine Eltern, übersetzt durch einen Dolmetscher.
Schicksal ungewiss
Deshalb entschieden seine Eltern, gemeinsam mit Mohammed nach Deutschland zu fliehen, in der Hoffnung, hier die notwendige und lebenswichtige Behandlung zu bekommen. Sie ließen ihre damals neun und zehn Jahre alten Söhne zurück – in der Hoffnung, bald wiederzukommen. Doch die Ereignisse überschlugen sich, dort brach Krieg aus und seit dem 9. November ist der Kontakt zu ihren Söhnen völlig abgebrochen: „Wir wissen nicht, ob sie noch am Leben sind“, hieß es. Diese Ungewissheit belastet die Familie sehr, doch sie hoffen weiterhin und wollen nicht aufgeben, sie wollen stark bleiben, für ihren Sohn.
Keine OP bis heute
Doch bis heute ist die Hoffnung auf die lebensverändernde und dringend notwendige OP vergebens. Mohammed ist mittlerweile taub, ihm droht aufgrund der Erkrankung nun auch noch die Blindheit, er erleidet regelmäßig epileptische Anfälle. Schlucken kann der Zweijährige nur Brei oder Flüssignahrung, dabei hätte all das verhindert werden können, wie Astrid Mull vom Krummhörner Asylkreis mitteilt: „Ärzte haben uns mitgeteilt, dass er ein normales Leben hätte führen können, wäre er früh genug behandelt worden.“
Doch die seelischen Leiden der Familie gehen noch weiter: Denn bis zum 18. Februar droht ihnen die Abschiebung, jeden Moment könnte die Tür aufspringen, Polizisten sie schnappen und zum Flughafen fahren. Dabei ist Mohammed laut eines Arztes überhaupt nicht reisefähig, die Erkrankung ist zu gravierend. Der Kreis wiederum verweist darauf, dass er in medizinischer Begleitung reisen würde und eine Reisefähigkeit ärztlich attestiert wurde. Unserer Redaktion liegt allerdings ein Gutachten vor, demzufolge „eine Reisefähigkeit nicht gegeben ist.“ Und es wird angeraten, die medizinische Behandlung im Fachzentrum in Würzburg zeitnah in Anspruch zu nehmen, da er dort adäquat versorgt werden kann. Ob das auch in Spanien, wohin er gemäß der Dublin-Verordnung zurückgeführt werden soll, möglich ist und ihm zuteil wird, ist ungewiss. Nur eins ist gewiss: „Es kann [...] mit Sicherheit gesagt werden, dass eine weitere Verzögerung zu einer fortschreitenden irreversiblen Schädigung des Gehirns führen würde.“
Verlängerung droht
Theoretisch könnte die Familie ab dem 18. Februar einen Asylantrag stellen, ein Anwalt ist bereits involviert und wartet. Doch weil jüngst ein Rückführungsversuch gescheitert ist, weil der Familienvater nicht angetroffen werden konnte und daraufhin ein Bußgeld erlassen wurde, könnte die Frist nun um ein weiteres Jahr verlängert werden. Was dann mit Mohammed passiert, ob die Familie doch abgeschoben wird oder wie es überhaupt weitergeht, steht dann wieder in den Sternen. Und mit jedem Tag, der verstreicht, verschlechtert sich die Situation des Zweijährigen – mehr und mehr.
Einen Kommentar von Aike Sebastian Ruhr zum Thema lesen Sie online unter:
