Dornum - Das Thema Buchenhof in Westeraccum ist noch lange nicht durch. Nachdem der Gemeinderat am Donnerstagabend den mehrheitlichen Beschluss zur Annahme des Erbes getroffen hat, meldete sich am Sonntag die Testamentsvollstreckerin Ingrid Backenhaus via Facebook zu Wort. Sie kündigt an, Schritte für die Enterbung der Gemeinde Dornum eingeleitet zu haben. „Ich habe meinen Rechtsanwalt beauftragt, alles für eine Erbschafts-Rücknahme vorzubereiten“, so Backenhaus in dem Posting.
Jüngste Ratssitzung relevant für rechtlichen Schritt
Relevant für den rechtlichen Schritt sei laut der Testamentsvollstreckerin die Gemeinderatssitzung am 14. Dezember gewesen, bei der sie selbst nicht anwesend war. „Da es in der Angelegenheit Buchenhof eine Anzeige gibt und eine weitere Maßnahme folgt, wollte ich nicht an der entscheidenden Sitzung teilnehmen“, so die Begründung. Ihr lägen aber Berichte und Aussagen durch fünf anwesende Personen vor. „Alle benötigten und relevanten Aussagen liegen mir in schriftlicher Form vor“, so Backenhaus. Es erfolge jetzt die Aufbereitung, um dann den erforderlichen rechtlichen Schritt zu gehen.
Ihr sei bewusst, das nicht alle Teile der Gemeinde ihren Schritt und ihre Vorgehensweise verstehen würden. „Dies muss auch nicht sein, es geht alleine um den Erhalt des Buchenhofs und das damit verbundene Andenken an Herrn Konrad Johann Onnen“, erklärte sie und kündigte an, keine weiteren Stellungnahmen oder Erklärungen abzugeben. Auch die Kommentarfunktion unter dem Facebook-Post wurde gesperrt. Auf eine Anfrage unserer Redaktion zu den genauen Beweggründen zu diesem Schritt und dem weiteren Ablauf reagierte Backenhaus bisher nicht. Dornums Bürgermeister Uwe Trännapp lägen über das Vorhaben von Ingrid Backenhaus bisher keine Informationen vor – er werde sich daher auch nicht dazu äußern.
Noch keinen Plan für den historischen Hof
Der Gemeinderat hatte am Donnerstagabend das Buchenhof-Erbe wortlos beschlossen. Nach Fragen seitens der Einwohner wurde deutlich, dass es bislang keinen Plan gibt, wie es mit dem historischen Gulfhof weitergehen soll. Denn im Testament ist vorgeschrieben, dass das Gebäude ausschließlich für private Wohnzwecke genutzt werden darf. Wie eine Vermietung aussehen könnte, was alles saniert werden muss und ob sich das Ganze überhaupt wirtschaftlich darstellen lassen – auf all diese Fragen hatten Verwaltung und Politik noch keine Antworten. Deutlich wurde aber, dass die Pachteinnahmen der Ländereien, die ebenfalls zum Erbe dazugehören, nicht ausreichen werden, um den Hof zu ertüchtigen. Die Gemeinde müsste selbst Geld in die Hand nehmen. Ob das angesichts der ohnehin stark angespannten Finanzlage überhaupt möglich sein wird, ist fraglich.
