Neßmersiel - Jahrelang sind in der Amselstraße, im Taubenweg und Im Winkel in Neßmersiel Ferienwohnungen vermietet worden – und zwar illegal. Denn die Festsetzungen im gültigen Bebauungsplan lassen Ferienwohnen in den drei Straßenzügen derzeit nicht zu. Anfang 2023 brachte eine anonyme Beschwerde beim Landkreis Aurich das Ganze ans Licht. Die Vermieter bekamen Anschreiben vom Kreis, die Vermietung an Feriengäste wurde untersagt. In einer Ratssitzung sprach eine Einwohnerin das Thema an, denn die Nutzungsuntersagung sei fatal – nicht nur für die Vermieter, sondern für den gesamten Ort. Eine Änderung des Bebauungsplans, an dessen Kosten sich die Inhaber der Ferienwohnungen beteiligen sollten, wurde als Lösung für die Problematik von der Politik beschlossen, der Aufstellungsbeschluss bereits gefasst. Doch nun gibt es Probleme.
Genaue Anzahl der Ferienwohnungen unbekannt
Ausgewiesen werden sollte eigentlich ein Allgemeines Wohngebiet. Durch die aktuelle Baunutzungsverordnung wären Ferienwohnungen dann in Ausnahmen zulässig. Doch offenbar gibt es in den drei Straßen doch mehr Ferienwohnungen, als zunächst angenommen. Die Ermittlung der genauen Anzahl ist allerdings laut der Dornumer Gemeindeverwaltung schwierig, da zu rund 28 Wohnungen keinerlei Informationen vorliegen. Somit wird davon ausgegangen, dass Dauerwohnungen und Ferienwohnungen sich insgesamt die Waage halten könnten, sodass bei dieser Anzahl von Ferienwohnungen nicht mehr von Ausnahmen gesprochen werden kann. Damit kommt die Änderung des Bebauungsplans auf ein allgemeines Wohngebiet im Grunde nicht mehr infrage.
Verwaltung hat fünf Varianten ausgearbeitet
Der Bauausschuss soll sich nun am 11. März mit dem weiteren Vorgehen befassen, bevor auch Verwaltungsausschuss und Gemeinderat entsprechende Beschlüsse fassen. Die Verwaltung hat fünf Möglichkeiten ausgearbeitet, wie es mit den drei Straßenzügen nun weitergehen könnte. Die Variante eins sieht vor, den bisherigen Bebauungsplan nicht zu ändern und den Aufstellungsbeschluss aufzuheben. Damit müssten Ferienwohnnutzungen untersagt werden. „Ob sich dadurch der ursprünglich angestrebte Gebietscharakter eines allgemeinen Wohngebiets wieder einstellen würde, ist allerdings zweifelhaft. Ebenso würde es in dem touristisch geprägten Ort zu einem Verlust von Ferienwohnquartieren kommen“, heißt es in der Sitzungsvorlage.
Spricht sich die Politik Variante zwei aus, würde an dem bereits gefassten Aufstellungsbeschluss festgehalten und ein allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Das Problem würde dann auf die Genehmigungsebene verlagert werden, Bauanträge müssten nach dem Windhundprinzip abgearbeitet werden. „Absehbar ist dabei bereits jetzt, dass ein Teil der Anträge abzulehnen ist. Im Hinblick darauf, dass eine Bauleitplanung nach sachgerechter Abwägung immer auch Konflikte lösen soll, begegnet ein Festhalten an dem bisherigen Beschluss rechtlichen Bedenken“, so die Verwaltung.
Anstelle eines Wohngebietes könnte die Gemeinde ein „sonstiges Sondergebiet Ferienwohnen/Wohnen“ ausweisen. Hier wären Wohnen und Ferienwohnen gleichrangig möglich – ein Beispiel dafür ist die Rammsiedlung in Dornumersiel. „Allerdings bestünde hier keine Steuerung der Anteile mehr. Im Prinzip könnte die Anzahl der Ferienwohnungen noch weiter zunehmen und die Wohnnutzungen nahezu verdrängen“, lautet die Befürchtung. Möglich wäre auch, ein „sonstiges Sondergebiet Ferienwohnen/Dauerwohnen“ auszuweisen – das ist Variante vier. Ferienwohnnutzungen sind nur dann auf einem Grundstück zulässig, wenn es auch eine Dauerwohnnutzung auf dem Grundstück gibt, wobei noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Aber: „Diese Kombination aus Dauerwohnen und Ferienwohnen ist kaum vorzufinden. In der Regel sind die Ferienwohnnutzungen ohne anderweitige Nutzungen in einem Gebäude vorzufinden. Eine Problembewältigung scheidet damit aus“, so die Gemeinde.
Weiteren Ausbau verhindern
Die Verwaltung schlägt daher Variante fünf vor: die Ausweisung eines Mischgebiets. Dies sei demnach eine Möglichkeit, um „einerseits die Anzahl vorhandener Ferienwohnungen zumindest planungsrechtlich grundsätzlich in eine Genehmigungsfähigkeit zu überführen und andererseits eine weitere Zunahme von Ferienwohnungen zu verhindern“, heißt es. Die Ausweisung eines Mischgebietes könne die Lösung der gegenwärtigen Situation sein, da die vorhandenen Ferienwohnungen nachträglich legalisiert werden könnten, jedoch zugleich auch eine weitere deutliche Zunahme verhindert werden könnte.
