Norden - Am Landgericht Aurich steht der Prozess um die zweifache Vergewaltigung einer 13-Jährigen in einer Hotelruine am Neuen Weg in Norden vor dem Abschluss. Es wurden bereits die Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten. Zuvor hatte der psychiatrische Sachverständige Egbert Held empfohlen, den alkoholabhängigen Angeklagten aus Norden in einer Entziehungsanstalt unterzubringen. „Er sagt, dass er dringend Therapie braucht“, trug der Gutachter vor.

Auch am Tattag hatte der Angeklagte erheblich getrunken. Allerdings zweifelte der Sachverständige an manchem, was der Norder ihm erzählte. So hatte der Angeklagte behauptet, in „Spitzenzeiten acht Flaschen Wodka“ am Tag getrunken zu haben. Dem Experten schien das ein wenig hoch gegriffen. Keinen Zweifel gab es daran, dass der Angeklagte am 22. Februar durch Alkohol intoxikiert war, allerdings nur im mittleren Bereich. Es reichte dem Gutachter nicht, um sicher eine verminderte Schuldfähigkeit festzustellen. „Er ist zwischendurch einkaufen gegangen, hat Fahrräder geklaut und versteckt und es gab ein langes Tatgeschehen mit Unterbrechungen“, listete Egbert Held die Argumente auf, die gegen eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit sprachen.

Das 13-jährige Mädchen, das sich während des Tages mit dem Angeklagten und anderen Mitgliedern einer Clique am Norder Bahnhof aufgehalten hatte, soll vom 29-Jährigen in die Hotelruine gelockt worden sein. Laut Anklage zwang er sie dazu Alkohol zu trinken, schlug und vergewaltigte die 13-Jährige. Als beide danach das ehemalige Hotel verlassen hatten, fiel dem Mädchen auf, dass es seinen Rucksack vergessen hatte. Also lief es zurück. Der Angeklagte soll ihr gefolgt sein und sie ein zweites Mal auf erniedrigende Weise missbraucht haben.

Er selbst bestritt, sie zum Alkoholkonsum gezwungen zu haben, gab aber alles Übrige zu, auch wenn er sich selbst nicht an alles genau erinnern konnte. „Wenn das Mädchen es sagt, wird es wohl stimmen“, räumte er ein. Allerdings waren ihm Details wie der Schlag ins Gesicht und die Tatsache, dass er ihr Handy in die Ecke warf, durchaus präsent. Er könne sich seine Handlungsweise selbst nicht erklären, sagte der Norder in seiner Einlassung. Eine tiefe Erschütterung über das Geschehene war ihm aber nicht anzumerken.

Der Sachverständige konnte nicht genau sagen, ob diese Empathielosigkeit aus einer dissozialen Persönlichkeit resultierte. Aber er stellte beim Norder eine Störung der Impulskontrolle fest. „Das ist durchaus tatrelevant“, sagte Egbert Held. Es gab den Verdacht, dass der Angeklagte an einer Borderline-Persönlichkeitsstörung leiden könnte. Sicher gefestigt war diese Diagnose aber nicht. Für den Psychiater kam die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik jedenfalls nicht infrage. Denn sicher war für ihn auch, dass der Norder nicht pädophil ist. „Er ist Ersttäter, kein Serientäter“, stellte der Gutachter fest. Der Prozess wird fortgesetzt.

Ein 29-Jähriger hat die Vergewaltigung eines 13-jährigen Mädchens in Norden grundsätzlich zugegeben.

PROZESSAUFTAKT IN AURICH Angeklagter gibt Vergewaltigung von 13-Jähriger in Norden zu

Martina Ricken
Norden