Großheide/Landkreis - Unter Ausschluss der Öffentlichkeit äußerten sich vor dem Landgericht Aurich zwei Jugendliche, die vom Angeklagten, einem 51-jährigen Großheider, in einer Diskothek in Südbrookmerland sexuell belästigt worden sein sollen. Einen der beiden, ein 16-Jähriger, soll er zudem in eine Toilette gezogen und dort unter anderem den Rücken zerkratzt haben. Diese Tat, so teilte Richter Bastian Witte in einem rechtlichen Hinweis mit, könnte sogar als sexuelle Nötigung bewertet werden.

Dass dem Jugendlichen nichts Schlimmeres passiert ist, ist möglicherweise einer 46-jährigen Frau aus Südbrookmerland zu verdanken. Sie arbeitet seit 18 Jahren in der Diskothek als Reinigungskraft und ist für Pflege und Beaufsichtigung der Toilettenanlagen zuständig.

„An dem Abend lief alles ein bisschen komisch ab“, erzählte die Zeugin ihre Beobachtungen in der Nacht zum 19. Februar. Der Angeklagte sei nach längerer Zeit mal wieder zu Gast in der Diskothek gewesen. Sie kannte ihn als Stammgast und plauderte an jenem Abend mit ihm. Der Angeklagte habe – wie immer – seine obligatorische Flasche Bier in der Hand gehalten. „Er hatte den Kopf oben kaputt“, berichtete die Frau. Der Angeklagte habe ihr gesagt, dass ihm in einer anderen Diskothek jemand eine Flasche auf den Kopf geschlagen habe. „Jetzt weiß man wohl auch, warum“, äußerte sich die Zeugin ein wenig geheimnisvoll. „Das ergibt jetzt für mich alles Sinn.“ „Was meinen Sie damit?“, fragte Richter Witte nach. „Wenn ich überlege, wie er da mit dem Jungen aus der Toilette gekommen ist. Besser gesagt, ich habe ihn erwischt“, antwortete die Mitarbeiterin der Diskothek. „Ich habe mich gefragt, wie oft ich das nicht mitbekommen habe.“

Ein Großheider muss sich erneut wegen Sexualstraftaten vor Gericht verantworten. Diesmal droht ihm eine Sicherheitsverwahrung.

PROZESS IN AURICH Muss ein Großheider Sexualstraftäter in Sicherheitsverwahrung?

Marina Ricken
Großheide

Die 46-Jährige führte dann genauer aus, was geschehen war. Sie sei in der Damentoilette beschäftigt gewesen, habe sich dort um eine Frau gekümmert, die unterzuckert gewesen sei. Als sie anschließend in die Herrentoilette ging, sah sie vier Füße in einer Kabine. „Ich habe gesagt, er soll die Tür aufmachen“, erzählte die Zeugin. „Da stand der Angeklagte in der Tür und dahinter der Junge.“ Der Junge habe eine Geste gemacht, als wolle er sagen: Der Angeklagte spinnt. Sie habe den 16-Jährigen weggeschickt und sich denn den Angeklagten „geschnappt“. Auf ihre Frage, was er in der Toilette gemacht habe, habe der Großheider geantwortet: geraucht, getrunken ein bisschen Spaß gehabt mit kiffen. Danach habe es aber überhaupt nicht gerochen, so die Zeugin.

Der Jugendliche war unterdessen zurück in die Diskothek gelaufen zu zwei ihm bekannten Mädchen. Der 16-Jährige sei geschockt gewesen und habe ihr gesagt, sie solle die Polizei anrufen. Der Angeklagte habe ihn angefasst und den Rücken zerkratzt habe der Junge erzählt, erinnerte sich eine 17-jährige Emderin. Die jugendliche Zeugin hatte zuvor gesehen, wie der Angeklagte den beiden jungen Männern unterm T-Shirt über den Bach streichelte und sie mit Alkohol versorgte.

Den Stammgästen der Diskothek war der Angeklagte als „Galaxy Man“ bekannt. Es war offenbar auch kein Geheimnis, dass er immer wieder Kontakt zu jungen Männern suchte.

Der Großheider ist unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und exhibitionistischen Handlungen vorbestraft. Er stand wegen der Sexualdelikte unter Führungsaufsicht. Zu den Weisungen gehörte, dass er keinen Alkohol konsumieren durfte und sich von Plätzen, an denen sich Kinder und Jugendliche bevorzugt aufhielten, fernhalten musste. Wiederholt hat er gegen diese Weisungen verstoßen. Nun prüft das Gericht, ob der Angeklagte in der Sicherungsverwahrung unterzubringen ist. Der Prozess wird fortgesetzt.