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Nach Vorfällen in Norden Querdenker-Lehrerin muss Schule verlassen

Am Ulrichsgymnasium Norden war eine Lehrerin mit Verbindungen in die Querdenker-Szene beschäftigt.

Am Ulrichsgymnasium Norden war eine Lehrerin mit Verbindungen in die Querdenker-Szene beschäftigt.

dpa/Matthias Balk

Norden - Nun ist klar, welche Konsequenzen die kritischen Äußerungen einer damals ungeimpften Lehrerin des Ulrichsgymnasiums Norden mit Verbindungen in die Querdenker-Szene haben: Sie muss nach NWZ-Informationen die Schule verlassen. Allerdings vorerst nur vorübergehend – für zwei Jahre wird sie an eine andere Schule abgeordnet.

Nicht mehr am UGN

Das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück wollte auf Anfrage der NWZ keine nähere Auskunft zu der Personalangelegenheit geben: „Aus Gründen der Fürsorge und des Datenschutzes können wir grundsätzlich keine Einzelheiten zu Personalangelegenheiten bekannt geben“, hieß es. Die Behörde bestätigte jedoch, dass die Lehrerin aktuell nicht mehr am Ulrichsgymnasium Norden beschäftigt ist.

Ob das Verhalten der Lehrerin noch auf andere Art sanktioniert wird als durch die zweijährige Zwangsversetzung, ist offen: „Die Personalangelegenheit wird weiterhin im Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück bearbeitet“, schrieb eine Pressesprecherin der Schulbehörde. Der Leiter des Ulrichsgymnasiums Norden, Wolfgang Grätz, wollte sich indes nicht zu den Vorgängen äußern: „Ich darf und werde mich nicht äußern“, so Grätz.

Kritische Äußerungen

Doch was war überhaupt passiert? Die Lehrerin soll gesagt haben, dass ihre Schüler ruhig „den Lappen vor dem Gesicht“ abnehmen sollten und die Maskenpflicht sei ohnehin „überflüssig.“ Das erfuhr die NWZ aus mehreren Quellen. Das Verhalten der Lehrerin missfiel nicht nur den Schülern, sondern auch Eltern. Und damit nicht genug: Die betroffene Lehrerin schrieb zudem einen Brief, der der NWZ vorliegt, in dem sie die Corona-Impfungen infragestellt und ihre Teilnahme an mehreren Mahnwachen der Querdenker bescheinigt.

In dem Brief heißt es unter anderem: „Warum sollen sich BürgerInnen impfen lassen, um sich vor einem schweren Verlauf zu schützen, wenn 80 bis 85 Prozent nicht oder nur leicht von Covid-19 betroffen sind [...] und eine Impfung vor Ansteckung nicht schützt?“ Eine Aussage, die erwiesenermaßen falsch ist. Zudem kritisierte die Lehrerin in ihrem Schreiben eine Protestaktion der Coronamaßnahmen-Befürworter auf dem Marktplatz in Norden, die ihrer Ansicht nach „für das Impfen werben“ wollen und bezieht sich auf das „Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens“.

Kritik an Demonstration

Sie habe die Polizei über die erklärte Absicht und Gefahr informiert, dass während der Demonstration für die Impfung geworben werden könnte. Allerdings wurde während der Demonstration nicht direkt Werbung für die Impfung gemacht, sondern zu mehr Solidarität aufgerufen, was keinen strafbaren Tatbestand darstellt, wie die NWZ aus juristischen Kreisen erfuhr.

Aike Sebastian Ruhr
Aike Sebastian Ruhr Ostfriesland-Redaktion/Norden
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