Nordenham/Butjadingen/Rodenkirchen - Wie in allen katholischen Kirchengemeinden im oldenburgischen Teil des Bistums Münster finden am Sonnabend, 15. November, und Sonntag, 16. November, auch in der St.-Willehad-Gemeinde Nordenham Wahlen zum Kirchenausschuss statt. Zur Willehad-Gemeinde gehören nicht nur Nordenham, sondern auch Butjadingen und Rodenkirchen. In dieser katholischen Gemeinde stellen sich 12 Frauen und Männer der Wahl. 8 von ihnen werden gewählt. Der für vier Jahre gewählte Kirchenausschuss ist für die Finanzen und die Verwaltungsaufgaben einer Kirchengemeinde zuständig.
Briefwahl möglich
Briefwahlunterlagen sind in Rodenkirchen an diesem Mittwoch, 12. November, in Verbindung mit dem Seniorengottesdienst um 15 Uhr erhältlich.
Ebenso können sie am Freitag, 14. November, in Einswarden in Verbindung mit dem Gottesdienst um 19 Uhr in Empfang genommen werden.
Die Wahlunterlagen sind jeweils eine halbe Stunde vor und nach dem Gottesdienst erhältlich.
Die Wahl zum Kirchenausschuss findet am Sonnabend, 15. November, von 17.30 bis 19.30 Uhr im Rat-Schinke-Haus bei der Herz-Mariä-Kirche in Burhave statt und am Sonntag, 16. November, von 10 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 15 Uhr im Pfarrheim bei der St.-Willehad-Kirche in Nordenham statt.
Wahlberechtigt für die Wahl des Kirchenausschusses sind alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag mindestens 16 Jahre sind.
Für den Kirchenausschuss in der Willehad-Gemeinde in der nördlichen Wesermarsch müssen 8 Mitglieder gewählt werden. Jeder Wähler darf höchstens 8 Namen auf dem Wahlzettel ankreuzen. Es dürfen aber auch weniger Namen angekreuzt werden.
Hier die Namen der 12 Kandidatinnen und Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge: Dietlinde Ahlers (Einzelhandelskauffrau aus Nordenham), Dr. Michael Bodammer (Arzt, Nordenham), Artur Christen (Pensionär, Nordenham), Gabriele Erdmann (MTA, Nordenham), Horst Heinisch (Rentner, Butjadingen), Lisa Humpe (Verwaltungsfachangestellte, Butjadingen), Torsten Jacobs (Diplom-Sozialpädagoge und Sozialarbeiter, Butjadingen), Horst Lohe (Redakteur, Nordenham), Markus Scharrer (Lehrer, Nordenham), Christiane Spannhoff (Sparkassenbetriebswirtin, Nordenham), Bernhard Stein (Rentner, Nordenham), Dr. Sebastian Wegener (Lehrer, Nordenham).
Wie die katholische Gemeinde weiter mitteilt, ist der Kirchenausschuss rechtlich vorgeschrieben. Er ist die juristische Vertretung einer Pfarrgemeinde nach außen.
Das heißt, nur dieses Gremium kann im Namen der Pfarrgemeinde Verträge abschließen – zum Beispiel mit Handwerkern, die Reparaturen an der Kirche oder im Pfarrheim ausführen.
Grundstücksverkäufe
Muss der Glockenturm saniert, soll ein Grundstück verkauft oder ein neuer Mitarbeiter eingestellt werden – all das fällt in den Aufgabenbereich des Kirchenausschusses.
Die Aufgaben des Kirchenausschusses sind im Vermögensverwaltungsgesetz festgelegt. Die wichtigsten sind: Feststellung des Haushaltsplanes; Prüfung der Jahresrechnung; Führung des Vermögensverzeichnisses.
Der Kirchenausschuss ist auch Dienstgeber für alle Angestellten einer Pfarrei. Das umfasst nicht nur die Sekretärin oder den Küster, sondern beispielsweise auch die Erzieherinnen, wenn die Gemeinde eine Kindertagesstätte trägt.
Eine zentrale Aufgabe des Kirchenausschusses ist die Unterhaltung und Instandhaltung der Immobilien einer Pfarrei. Weitere Aufgaben sind beispielsweise die Grundstücksverwaltung und das Anlegen von Sparguthaben.
