Nordenham Um eine Infektionsgefahr durch Besucher weitestgehend auszuschließen, sind jetzt auch die Pflegeeinrichtungen aufgerufen, Testkonzepte zu erarbeiten. „Wir führen derzeit viele Diskussionen mit Besuchern und Angehörigen, die unsere Einrichtung betreten wollen“, sagt Carina Mauritschat, Leiterin der Alloheim Senioren-Residenz Haus Tongern an der Sophie-Scholl-Straße. „Viele sind der Ansicht, dass wir verpflichtet sind, alle Besucher per Schnelltest zu testen – sogar, wenn sie angeben, corona-typische Symptome zu haben. Das ist aber nicht richtig und sorgt leider immer wieder für teils aufgebrachte Diskussionen.“
Richtig sei, so die Einrichtungsleitung, dass derzeit alle Pflegeeinrichtungen erst ein Testkonzept erarbeiten müssen. „Unser unternehmensweites Konzept ist für unser Haus bereits angepasst, muss aber noch vom Gesundheitsamt genehmigt werden“, sagt Carina Mauritschat.
Die Einrichtungsleiterin betont, dass Besucher bei Vorliegen von corona-spezifischen Symptomen ein Anrecht auf eine labormedizinische PCR-Testung bei einem Arzt, in Testzentren oder Gesundheitsämtern haben. Diese Tests seien nicht Aufgabe einer Pflegeeinrichtung, sondern erfordern immer einen Arztbesuch.
Wöchentlich Schnelltest
Das Testkonzept im Haus Tongern sei so gestaltet, dass es einmal wöchentlich eine Schnelltest-Möglichkeit vor Ort gibt. Der Grund: Neben dem zeitlich erheblichen Testaufwand von etwa 30 Minuten pro Person, dürfen nur Fachkräfte testen. „All das darf nicht zu Lasten der Bewohner gehen“, unterstreicht Carina Mauritschat. „Deren Versorgung und Pflege haben immer Priorität. Voraussetzung für alle Besuche ist und bleibt die Symptomfreiheit.“
Bis zur Umsetzung des Testkonzeptes, das noch genehmigt werden muss, wird noch etwas Zeit vergehen. „Wir wollen mögliche Infektionen von Mitarbeitern, Bewohnern und Besuchern weitgehend ausschließen“, sagt Carina Mauritschat. „Das ist auch der Grund, warum wir einen generellen Besuchsstopp realisieren, sobald wir Kenntnis von einem positiven Testergebnis in diesen Zielgruppen haben.“ Dies sei – so die Einrichtungsleitung weiter – keine „übertriebene Maßnahme“, es gehe um den Schutz der Senioren als Hochrisikogruppe.
Telefonisch anmelden
Fest steht, dass die Besuchsregelungen ausschließlich in der Verantwortung der Einrichtung liegen. Besuche müssen immer telefonisch mit der Einrichtung abgestimmt werden. Sobald das genehmigte Konzept vorliegt, werden die Angehörigen umgehend informiert, teilt Carina Mauritschat mit.