NORDENHAM - Die Diskussion über die Bekämpfung der Jugendkriminalität hat sich als Wahlkampfthema Nummer eins herauskristallisiert und spaltet die politische Landschaft zurzeit wie kein anderes. Die NWZ fragte die Direktorin des Nordenhamer Amtsgerichts, Dr. Claudia Nolte-Schwarting, und den Geschäftsführer des Nordenhamer Präventionsrates, Jochen Dudeck, nach ihrer Meinung.

Jochen Dudeck, der seit einigen Jahren auch als Schöffe im Jugendgericht zum Einsatz kommt, hält härtere Strafen nicht für sinnvoll. Stattdessen müsse mehr in die Vorsorge investiert werden. Auch aus seiner eigenen Erfahrung bei Gerichtsverhandlungen weiß Jochen Dudeck, dass die überwiegende Mehrheit jugendlicher Krimineller aus sozial belasteten Familienzusammenhängen kommen. Der richtige Weg bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität ist aus seiner Sicht die frühzeitige Intervention.

Jochen Dudeck plädiert dafür, die sozialpädagogische Familienhilfe zu stärken. Eine konsequente Betreuung der Risikofamilien müsse das Ziel sein. Die Jugendämter müssten unbedingt handlungsfähiger gemacht werden, meint Dudeck. Aus seiner Sicht sind die Jugendämter zurzeit „katastrophal unterbesetzt“. Ein weiterer Punkt ist für den Präventionsrat-Vorsitzenden, dass die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder verplichtenden Charakter haben sollten. Auch aus städtebaulicher Sicht gibt es für Dudeck Handlungsbedarf: „Man darf keine Gettos entstehen lassen, wo sich die Kriminalität ballt und ein Verstärkungseffekt eintreten kann.“ Im Endeffekt sei eine konsequente Vorsorge für die Gesellschaft auch billiger als eine Verschärfung des Strafkatalogs, zumal die Rückfallquote jugendlicher Strafgefangener enorm hoch sei.

Das kann Dr. Claudia Nolte-Schwarting bestätigen. Sie hält das Instrumentarium der Justiz für völlig ausreichend. Lediglich bei vorsätzlichen Tötungsdelikten, die am Amtsgericht aber nicht verhandelt werden, könne darüber diskutiert werden, die Höchststrafe von zehn Jahren anzuheben. Claudia Nolte-Schwarting hat die Erfahrung gemacht, dass jugendliche Straftäter in der Regel aus Familien kommen, die in vielfacher Hinsicht „gebrochen“ sind. Sie lebten völlig strukturlos, oftmals fehlten die positiven männlichen Vorbilder. Das Jugendstrafrecht hält nach Meinung der Richterin genügend Reaktionsformen bereit: Betreuung durch die Jugendhilfe, gemeinnützige Arbeit, berufsvorbereitende Maßnahmen, Arrest und Jugendstrafen. Aus diesem Grund hält sie es für gerechtfertigt, dass am Nordenhamer Amtsgericht auch bei Straftätern zwischen 18 und 21 Jahren überwiegend Jugendstrafrecht angewendet wird. „Auch bei diesen Menschen haben wir es in der Regel mit völlig unreifen Personen und den

entsprechenden Biographien zu tun.“ Sie nach dem Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen, lasse lediglich die Wahl zwischen Geld- und Freiheitsstrafe.

Gefängnisstrafen sind für Claudia Nolte-Schwarting das letzte Mittel. Und das liege auch an den brutalen Ritualen unter den Häftlingen, die von Demütigung bis hin zu Vergewaltigung reichten. Hinzu komme, dass einige Jugendliche mit Haftstrafen prahlen wie mit einer Trophäe. „Da gilt es als cool, wenn man mal eine Woche im Bau gesessen hat.“

Einig sind sich Dudeck und Nolte-Schwarting darin, dass der Zeitraum zwischen einer Straftat und der Gerichtsverhandlung möglichst kurz sein sollte. Dies sei aber vor allem bei Bandenkriminalität mit aufwendigen Zeugenvernehmungen schwierig. Hier könne von der Straftat bis zur Verhandlung schon mal ein halbes Jahr vergehen.