Nordenham Sie schweigen und hoffen auf einen Freispruch. Ein 34-jähriger Mann aus Nordenham und seine damalige Lebensgefährtin, eine 25-jährige Frau, müssen sich seit Dienstag vor dem Nordenhamer Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gehandelt zu haben. Auf ein Urteil müssen die beiden noch warten. Weil sich die Beweislage bei der Verhandlung am Dienstag als äußerst knifflig erwies, will das Gericht nun noch weitere Beweise einholen.
Im März vergangenen Jahres durchsuchte die Polizei auf richterlichen Beschluss die Wohnung der beiden, die damals noch ein Paar waren. Die Frau übergab den Beamten ohne Umschweife eine Box, in der sich 82,7 Gramm Marihuana, eine Feinwaage und mehrere kleine Tüten befanden. Nach einem Gutachten des Landeskriminalamtes ergeben die sichergestellten Marihuanablüten 689 Konsumeinheiten.
Das Gericht muss nun die Frage klären: Wem gehörten die Drogen? Nur dem Mann? Nur der Frau? Oder allen beiden? Die Verteidiger der beiden Angeklagten wollen Freisprüche erreichen.
Polizisten als Zeugen
Als Zeugen sagten zwei Polizisten aus. Einer von ihnen erklärte dem Gericht, wie die Polizei auf die Spur des Angeklagten gekommen ist. Bei Ermittlungen gegen einen Mann, der im großen Stil mit Drogen gehandelt hat, wertete die Polizei Handy-Daten aus. Dabei soll es während einer Beschaffungsfahrt nach Holland SMS-Kontakt zwischen diesem Dealer und dem 34-Jährigen gegeben haben.
Zudem tauchte bei den Ermittlungen gegen den Drogenbeschaffer ein Notizzettel mit Buchstaben und vier- bis fünfstelligen Zahlen auf. Die Polizei mutmaßt, dass die Buchstaben für Kunden stehen und die Zahlen für ausstehende Zahlungen. Auf dem Zettel tauchte auch ein Buchstabe auf, der auf den Angeklagten hindeuten könnte.
Eine weitere Frage beschäftigt das Gericht. Die Angeklagte hatte nach der Hausdurchsuchung und dem Drogenfund gesagt, sie wolle die Tat auf sich nehmen. Andererseits soll sie nach Aussage des zweiten Polizisten, der am Dienstag aussagte, bei der Durchsuchung heftig über ihren Lebensgefährtin geschimpft haben. Wie passt das zusammen?
Keine Angaben
Die Angeklagten blieben stumm. Auch zu ihren persönlichen Verhältnissen wollten sie keine Angaben machen. Fest steht, dass beide wegen Betäubungsmitteldelikten schon öfter ins Visier der Polizei geraten waren. Die Richterin machte deutlich, dass die Beweislage schwierig ist. Weitere Erkenntnisse darüber, wem das Marihuana gehörte, erhofft sich das Gericht durch eine weitere Untersuchung der in der Wohnung sichergestellten Gegenstände. Es will wissen, wessen Fingerabdrücke sich darauf befinden. Ob diese Untersuchung mehr Klarheit in die Beweislage bringt, wird sich bei einem Fortsetzungstermin zeigen.