SPIEKEROOG - Für Einheimische und Besucher auf Spiekeroog gilt: entweder Kutsche fahren oder laufen. Autos gibt es auf der Insel nicht. Mit ein paar Ausnahmen: Feuerwehr und Polizei dürfen fahren. Und das führte im Sommer vorigen Jahres zu einer pikanten Situation: Damals feierte die Feuerwehr auf der Insel ihr Sommerfest. Das Fest war schön – hatte für einige Funktionsträger aber ein Nachspiel. Zumindest zwei von ihnen sollen neben weiteren Personen mit einem Feuerwehrauto unterwegs gewesen sein – die Teilnehmer mehr oder weniger alkoholisiert.
Zeugen meldeten dies noch am Abend der Inselpolizei. Sie hat dann auch umgehend vor Ort ermittelt – veranlasste aber keinen Atemalkoholtest bei den Beteiligten. Warum das nicht geschehen ist, konnte die Pressestelle der Polizeiinspektion Aurich/Wittmund auf Anfrage unserer Zeitung nicht erklären.
Der Vorgang blieb im Dunkeln und ein Rätsel. Die Staatsanwaltschaft Aurich, die dann die Ermittlungen übernahm, hatte es schwer, im Nachhinein eine Fahrt unter Alkohol nachzuweisen. Sie stellte das Verfahren ein. Der damalige Wittmunder Kreisbrandmeister, der beim Sommerfest auf Spiekeroog weilte, legte im November sein Amt nieder, allerdings aus 'rein persönlichen Gründen'. Im Zusammenhang mit der Trunkenheitsfahrt sei gegen ihn nicht ermittelt worden, teilte die Staatsanwaltschaft Aurich mit. Er wurde lediglich als Zeuge vernommen.
Die Sache verlief im Sande, die Ermittlungen wurden eingestellt. Das trieb wiederum einigen Insulanern – allesamt ehemalige Feuerwehrmitglieder – die Zornesröte ins Gesicht. Namentlich Norbert Dinkla, Peter Hartmann, Rolf Hartmann, Holger Keil, Christian Kiesow, Albrecht Redetzki und Cordula Sanders gingen an die Öffentlichkeit. Unter ihnen sind drei ehemalige Gemeindebrandmeister von Spiekeroog.
Aufgrund eines Schreibens der Insulaner nahm die Staatsanwaltschaft Aurich noch einmal Ermittlungen auf. Ihr Sprecher Jan Wilken sagte dazu unserer Zeitung: 'Ein hinreichender Tatbestand ist weiter nicht belegbar – das bedeutet aber nicht definitiv, dass wirklich nichts vorgefallen ist.' Die Problematik sei im Nachhinein nicht mehr komplett nachvollziehbar gewesen. Wilken: 'Wir mussten abwägen. Nur wenn die Wahrscheinlichkeit, dass ein Strafverfahren eingeleitet wird, bei über 50 Prozent liegt, werden wir tätig. In diesem Fall lagen wir knapp darunter.'
Die Insulaner resümieren: 'Abschließend bleibt nur die Hoffnung, dass diejenigen, die ein Ehrenamt bekleiden, dieses mit der notwendigen Verantwortung ausüben, und alle Vorgesetzten ihren Aufsichtspflichten nachkommen. Alles andere wäre ein Freibrief für die Zukunft.'
