SPIEKEROOG - Alle Jahre wieder: Auf Spiekeroog ist erneut ein Streit um Böllerei an Silvester entbrannt. Wie schon vor einem Jahr wollte die Gemeinde jegliche Knallerei auf der Insel zum Jahreswechsel untersagen. Und wie schon zu Silvester 2017 muss sie sich auch in diesem Jahr geschlagen geben. Denn das Verwaltungsgericht Oldenburg hat 16 Antragstellern erlaubt, auf Privatgrundstücken die Raketen steigen zu lassen und Böller anzuzünden.

Die 16 Spiekerooger hatten bei der Gemeinde bereits im November eine Ausnahmegenehmigung für die Silvester-Böllerei beantragt. Doch die Verwaltung verschickte wie im Vorjahr 16 Ablehnungsbescheide. Diese waren übrigens kostenpflichtig – etwa 140 bis 200 Euro sollten die Antragsteller für diesen Gebührenbescheid zahlen. Die Gastronomen Frauke und Christian Kiesow zogen daraufhin vor das Verwaltungsgericht. Die 5. Kammer des Gerichts entschied dann am 20. Dezember: 'Es wird vorläufig festgestellt, dass die Antragsteller für die Durchführung eines privaten Feuerwerks (Silvesterfeuerwerk der Kategorie F 2) am 31. Dezember 2918 ab 22.30 Uhr bis zum 1. Januar 2019, 1.30 Uhr (..,) auf Spiekeroog keiner Genehmigung bedürfen.'

Das Gericht betont, dass 'das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen' verboten ist. Die Grundstücke der Antragsteller auf Spiekeroog würden jedoch nicht in unmittelbarer Nähe solcher Gebäude liegen. Überdies habe die Gemeinde auch keine Anordnung erlassen, mit der Ausnahmegenehmigungen abgelehnt werden könnten.

'Im Ergebnis verbleibt es damit, dass die (...) beabsichtigten privaten Silvesterfeuerwerke der Antragsteller genehmigungsfrei sind', so das Gericht.