Hude/Wüsting/Gemeinde Hatten - Für die Verhandlungen zwischen der Gemeinde Wüsting und den Gemeinden Hude und Hatten wurden Kommissionen gebildet. Auf Wüstinger Seite wurde sie von Bürgermeister Wragge und Gemeindedirektor Korte und auf Huder Seite von Bürgermeister Düser und Gemeindedirektor Behrends angeführt.
Starke Wirtschaft
Hierzu machte sich die Braut (also Wüsting) hübsch und stellte ihre Vorzüge dar. Auch die umwerbenden Gemeinden Hude und Hatten zeigten sich von ihrer besten Seite. Den Ausschlag zu Gunsten der Gemeinde Hude bildete schließlich die stärkere Wirtschaftskraft der Huder. Hude war Bundesausbauort, was zahlreiche Fördermittel bedeutete.
Die Gemeinde Wüsting formulierte im Weiteren für sie wichtige Punkte: Die begonnene Baulandentwicklung soll fortgeführt werden. Im alten Wüstinger Rathaus sollen regelmäßig Sprechstunden abgehalten werden, auch der vorhandene Bauhof soll erhalten bleiben. Zwischen Wüsting und Hude ist eine Verbindungsstraße zu bauen (die Frh.-von-Münnich-Str. konnte 1978 in Betrieb genommen werden).
Gemeinsame Sitzung
Ein bereits ausgeschriebener Bau einer eigenen Kläranlage erübrigte sich Dank der Herstellung einer Druckleitung an die Huder Abwasserstation. Der Vertrag mit weiteren formellen Regelungen wurde im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung beider Räte am 17. Februar 1971 in der damaligen Gaststätte „Zum drögen Schinken“ unterzeichnet. In der Folge erließ das Land Niedersachsen eigens das „Gesetz über die Eingliederung der Gemeinde Wüsting in die Gemeinde Hude“, welches am 1. Juli 1972 in Kraft trat. Zum gleichen Zeitpunkt wurde ebenfalls die Gemeinde Schönemoor in die Gemeinde Ganderkesee eingegliedert.
