Wildeshausen/Dötlingen - Im Prozess um den Nachbarschaftsstreit in Dötlingen ist am Montag vor dem Amtsgericht Wildeshausen ein noch nicht rechtskräftiges Urteil gefallen. Der 67-jährige Angeklagte soll 12.000 (120 Tagessätze à 100 Euro) zahlen.
„Emotionsgeladen“
Die Richterin sah es als erwiesen an, dass der Mann seine Nachbarn bedroht und beleidigt hatte. Zu seinen Gunsten sprach, dass es zu den angeklagten Taten bereits 2021 und ’22 gekommen war, so die Richterin, und dass es sich um emotionsgeladene Streitigkeiten handelte. Allerdings war sie auch der Überzeugung, dass der Angeklagte immer wieder die Provokation gesucht hatte.
Besonders eskaliert sei die Situation an einem Abend 2021, hatte die 63-jährige Nachbarin während des Prozessauftaktes geschildert: Ein Weidetor, das die beiden Grundstücke trennt, sei vom Angeklagten oder einem Familienmitglied zugeknallt worden. Nach einer rund fünfminütigen Wartezeit habe die 63-Jährige das Tor wieder öffnen wollen, sei aber mit Steinen beworfen worden.
Ihr mit einer Taschenlampe hinzu geeilter Ehemann habe den Angeklagten, dessen Frau, Tochter und deren Lebensgefährten in der Dunkelheit stehen sehen. „Er äußerte mir gegenüber dann auch, dass ich das Dorf verlassen werde, aber nicht lebendig“, erinnerte sich der Bedrohte. Er wisse nicht, ob der Dötlinger im Besitz einer Waffe sei und die Todesdrohungen in die Tat umsetzen könnte, schilderte der Nachbar.
Aussage gegen Aussage
Der Angeklagte, seine Tochter und deren Lebensgefährte hatten den Abend anders in Erinnerung. Unter anderem hätte die Nachbarin sich unvermittelt an die Tochter angeschlichen, nur durch den Warnruf ihres Vaters habe sich die Tochter mit ihrem Baby in Sicherheit bringen können. Danach habe es eine verbale Auseinandersetzung gegeben, das Ehepaar habe mit der Polizei gedroht, den Angeklagten und dessen Familie beleidigt. Hier stehe Aussage gegen Aussage, so die Richterin am Montag – und ergänzte, dass sie der Nebenklägerin glaube.

