Ganderkesee - Von heute auf morgen können Menschen auf Pflege angewiesen sein – und ihre Angehörigen auf Unterstützung.
Damit in solchen Fällen kein Chaos auftritt, hatte der Ortsverband Ganderkesee des Sozialverbands Deutschland (SoVD) bei einer Mitgliederversammlung am Sonntag im Schützenhof mit Janina Borrek und Marion Grambart zwei Vertreterinnen der Arbeiterwohlfahrt (Awo) Ganderkesee zu Gast.
Was tun bei einem plötzlichen Pflegefall ?
Über den Pflegedienst könnten Angehörige eine Beratung anfordern, sagt Pflegedienstleiterin Janina Borrek, sowohl bei neuen Fällen als auch bei einer möglichen Erhöhung des Pflegegrades.
Besprochen würden etwaige Hilfsmittel und welche Leistungen man auf Rezept von den Krankenkassen bekommen kann.
Wie läuft die Betreuung an, wenn Betroffene im Krankenhaus sind ?
„In der Regel arbeiten die Sozialdienste aus den Krankenhäusern ganz gut mit uns zusammen“, erklärt Janina Borrek. Sie erkundigten sich nach Kapazitäten oder organisierten zusammen mit den Angehörigen einen Kurzzeitpflegeplatz.
Faktoren seien neben dem Pflegebedarf im Einzelfall, ob Angehörige vor Ort lebten oder eine 24-Stunden-Betreuung in Frage komme.
Wie unterscheiden sich Pflegegrade ?
„Wir haben in der Regel die Pflegegrade 2 bis 5.“ Bei Stufe 2 seien Kunden noch relativ selbstständig, der Pflegedienst komme dann zweimal wöchentlich zum Duschen. Bei Stufe 3 seien die Besuche häufiger, meistens morgens zur Grundpflege. Zusätzlich mittags und/oder abends aufgesucht würden Patienten bei Stufe 4 und 5, wenn sie viel Hilfe benötigten, im Rollstuhl säßen oder bettlägerig seien.
Bei welchen Themen herrscht häufig Unsicherheit ?
Ein großes Thema für Angehörige sei die Kombinationspflege, sagt Borrek. „Sie setzt sich aus den Pflegesachleistungen und dem Pflegegeld zusammen. Die Kombinationspflege ist die Grundlage für den ambulanten Pflegedienst, damit die Pflegeleistungen abgerechnet werden können.“
Welche Optionen gibt es, wenn Angehörige weiter weg wohnen ?
„Am Anfang versuchen Angehörige meistens, Betroffene so lange wie möglich zuhause zu halten“, sagt Borrek. „Hier auf dem Land wird häufig die Nachbarschaft hinzugezogen, dass sie mit nachgucken.“ Ansonsten sei eine Tagespflege denkbar.
Ab wann empfiehlt sich der Wechsel ins Heim ?
Auch über einen Umzug ins Heim muss laut Borrek in einigen Fällen nachgedacht werden. „Wenn wirklich keine Angehörigen vor Ort sind und derjenige in seinen Fähigkeiten immer mehr eingeschränkt ist – auch kognitiv – und sich selbst nicht mehr versorgen kann“, erläutert die Pflegedienstleiterin. „Dass er vergisst zu essen, dass sich Nahrungsmittel stapeln und verschimmeln, dass er körperlich stark abbaut und häufiger neigt zu fallen: Dann ist angeraten, zumindest über eine Kurzzeitpflege nachzudenken. Und meistens läuft es dann auf eine Langzeitpflege hinaus.“
Was passiert, wenn man sich eine umfassende Betreuung nicht leisten kann ?
„Je nach Pflegegrad muss man gucken, dass man mit dem bereitgestellten Geld zurechtkommt. Das Sozialamt unterstützt da sehr selten.“ Manche bekämen eine Beihilfe, allerdings bedingt durch vorherige Berufe, etwa als Beamte. Als Pflegedienst müsse man zwar die eigene wirtschaftliche Situation im Blick haben – und Mitarbeitende dürften nicht überlastet werden, sagt Janina Borrek. „Aber man ist ja auch menschlich und hat das Herz am rechten Fleck. Da schaut man dann schon im Ausnahmefall, dass es irgendwie passt.“
