Ganderkesee - Der für Mensch und Tier gefährliche Eichenprozessionsspinner (EPS) breitet sich auch im Landkreis Oldenburg weiter aus. So stark, dass Landrat Dr. Christian Pundt die Beseitigung der im Sommer 2023 massiver als zuvor auftretenden Schmetterlingsraupen bereits zur „gesamtgesellschaftlichen Aufgabe“ erklärt hat.
Flickenteppich
„Wenn die Raupen so gefährlich sind, warum gibt es dann so einen Flickenteppich bei der Bekämpfung, und warum müssen Privatleute auf ihren Grundstücken für die Entfernung noch selbst zahlen?“, fragt sich Grundeigentümer Wolfgang Barkemeyer aus Bookholzberg. Noch hat der Schmetterling, dessen Raupen Brennhaare haben, die sowohl Atemwege als auch Haut stark reizen, den großen, unter Schutz stehenden Eichenbestand auf seinem Hof an der Nutzhorner Straße nicht erreicht.
Doch auch in Bookholzberg hat sich das Insekt in diesem Sommer stark ausgebreitet. Mit der Folge, dass nicht mehr alle bekannten Vorkommen bekämpft werden, das hatte die Verwaltung im vergangenen Monat auf Nachfrage erläutert. Die Bevölkerung müsse lernen, sich auf derartige Gefahren einzustellen, hieß es. Der Landkreis unterstützt die kreisangehörigen Kommunen bei der Entfernung zwar wie schon im vergangenen Jahr finanziell, und er hat sein finanzielles Engagement für 2023 sogar verdoppelt, doch angesichts der massenhaften Vermehrung erscheinen auch die 100 000 Euro im Kreishaushalt dafür noch zu gering.
Abgestufte Bekämpfung
Wie in allen kreisangehörigen Kommunen hat auch die Gemeinde Ganderkesee jetzt die Bekämpfung in vier Priorisierungs-Stufen eingeteilt: Stark frequentierte öffentliche Bereiche mit regelmäßiger Nutzung durch Fußgänger oder Radfahrer werden zuerst gesäubert – Schulen, Kitas und Spielplätze beispielsweise. Zur Kategorie 2 zählen mäßig frequentierte Straßen, Wege oder Plätze, bei denen Radler oder Fußgänger keine Möglichkeit zum Ausweichen haben. Die EPS-Bekämpfung erfolgt dort nur noch, sofern Kapazitäten frei sind.
In anderen Fällen werden bloß noch Warnschilder oder Hinweise aufgestellt. Oder es passiert überhaupt nichts, wenn sich nämlich die Nester fernab von Verkehrswegen befinden.
In Kategorie 2 fallen nach Angaben der Gemeinde auch private Flächen, die als Gefahrenbereiche identifiziert wurden, etwa Bäume in der Nähe zu Schulen oder Kitas. In solchen Einzelfällen, betont die Kreisverwaltung, seien die Kommunen auch Privateigentümern behilflich.
Dieses komplizierte Abstufungsverfahren hält Wolfgang Barkemeyer für falsch: „Bei ihrer Ausbreitung unterscheiden die Eichenprozessionsspinner nicht zwischen öffentlichem oder privatem Grund und halten sich bestimmt nicht an Priorisierungskategorien.“
Durch bloß noch punktuelle Bekämpfung könne es auch auf Privatgrundstücken immer wieder zum Aufflammen neuer Herde kommen. Barkemeyer fordert mehr Unterstützung für Grundeigentümer: „Wenn der Landrat sagt, die Bekämpfung sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, dann müssen sich auch alle darum kümmern. Die Raupe muss an allen Fundorten bekämpft werden, damit sie auch nicht auf Privatgrundstücke überspringt.“ Auch Grundeigentümer sollten im Kampf gegen den EPS finanziell unterstützt werden. „Zumindest sollte der Kreis aber mit Fachfirmen Rahmenverträge abschließen, um die Kosten für Privatleute zu senken.“
Nicht die Säge ansetzen
Und dann treibt den 56-Jährigen auf seinem 7000-Quadratmeter-Grundstück mit großem Baumbestand noch eine Sorge um: Grundbesitzer wie er, die gern etwas fürs Klima tun wollten, gerieten ins Hintertreffen. „Der Baumerhalt wird angesichts sinkender Grundwasserpegel und vermehrter Stürme immer kostspieliger. Es kann doch nicht sein, dass Schottergartenbesitzer ohne Bäume besser gestellt sind.“ Wer jetzt die Säge ansetze, dürfe nicht auch noch einen Vorteil daraus haben.
