Bookholzberg/Delmenhorst - Im Fall der American-Pocket-Bully-Hündin „Betty“, die im September 2019 schwer verletzt in einer Delmenhorster Tierarztpraxis abgegeben worden war, hat das Amtsgericht Delmenhorst die ehemaligen Halter des Tieres zu Geldstrafen verurteilt. Wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz muss ein 31-jähriger Bookholzberger 60 Tagessätze à 20 Euro zahlen, seine 26-jährige Lebensgefährtin 30 Tagessätze à 40 Euro.
Vor Gericht zeigten sich die Angeklagten geständig und reumütig.
Vier Hunde gehalten
In einer von der Verteidigung verlesenen Erklärung schilderten sie im Detail, was sich am Vormittag des 5. September 2019 ereignet hat: Demnach hielt das Paar zu diesem Zeitpunkt vier Hunde, Betty lebte seit etwa viereinhalb Monaten in dem Haushalt. Doch von Beginn an hätte sich die Hündin mit einem anderen Hund des 31-Jährigen nicht verstanden. Am besagten Tag sei das Paar zum Einkaufen gewesen. „Betty“ sei zu dieser Zeit im Garten gewesen, der andere Hund habe sich im Haus aufgehalten. Allerdings habe man versäumt, die Tür abzuschließen, sodass es dem Hund gelungen sei, die Klinke herunterzudrücken, im Garten über „Betty“ herzufallen und ihr die multiplen Bissverletzungen zuzufügen.
Als das Paar nach seiner Rückkehr die Hündin stark blutend vorgefunden habe, seien die beiden mit der Situation überfordert gewesen. Denn obwohl „Betty“ bereits mehrere Monate in dem Haushalt lebte, sei sie weder versichert noch angemeldet gewesen.
Schon vorbestraft
Außerdem stand der einschlägig vorbestrafte Angeklagte zu diesem Zeitpunkt noch wegen zweier anderer Vergehen unter Bewährung. Und so hätten die beiden Hundehalter dann gemeinschaftlich die „dumme Idee zu den Falschangaben“ entwickelt und gegenüber der Tierärztin behauptet, die schwer verletzte „Betty“ − die zu diesem Zeitpunkt übrigens noch auf den Namen „Sakae“ hörte − in einem Graben an der B 212 gefunden zu haben.
„Hier geht es um ein Unterlassen, nicht um ein Tun“, bewertete der Vorsitzende Richter Holger Jurisch die Tat in seiner Urteilsbegründung. „Allerdings hätten Sie die Schmerzen erheblich vermindern können, wenn Sie mit der Hündin sofort zum Tierarzt gefahren wären und nicht erst nach zwei Stunden.“ Aber wenn die Angeklagten die Hündin getötet und auf dem Grundstück vergraben hätten, „dann wäre das eine noch viel üblere Nummer gewesen.“
Gerüchte gestreut
Deutliche Kritik richtete Jurisch in Richtung Tierärztin, die durch ihre Äußerungen Gerüchte über eine örtliche „Hundekampfszene“ in die Welt gesetzt hatte, und dass „Betty“ als „Gebärmaschine“ missbraucht worden sei. Dies habe unter anderem dazu geführt, dass der Fall in den Sozialen Medien hohe Wellen geschlagen habe. Diese Mutmaßungen seien durch nichts zu belegen. In einer Zeugenvernehmung hatte die Tierärztin im November 2019 Behandlungskosten von 13 700 Euro geltend gemacht. Nicht nur der Amtsveterinärin, die übrigens an der Hundehaltung der Angeklagten nichts zu beanstanden hatte, seien da Zweifel gekommen.
Mit dem Strafmaß lag das Gericht über der Forderung der Staatsanwaltschaft. Einen Anlass, ein künftiges Verbot zur Hundehaltung auszusprechen, sah der Vorsitzende jedoch nicht.
