Bookholzberg/Rethorn - „Dieses Gelände könnte ein Paradies sein“, das hat Tatjana Seling in den vergangenen Jahren erkannt. Die Rethornerin blickt von ihrem Grundstück an der Straße Zur Wolfskammer auf die ehemalige Bahndeponie Bookholzberg, die bis vor drei Jahren aufwendig rekultiviert und renaturiert wurde. Seitdem ist die einstige Altlast der Natur überlassen – und der Deutschen Bahn, die noch drei Jahrzehnte für die Nachsorge verantwortlich ist.
Der Nachsorgeplan sieht vor, dass die weitläufigen Grasflächen der 33 Hektar großen Anlage zweimal im Jahr gemäht werden – was nach Angaben der Bahn seit Mitte Mai geschieht. „Bis dahin hat es in den Gebüschen gepiept und gesummt“, erzählt Tatjana Seling, „jetzt ist alles still.“ Die Anwohnerin fragt sich, warum die Bahn und die von ihr beauftragten Arbeiter beim Mähen nicht das Ende der Brut- und Setzzeit abgewartet haben, die noch bis zum 15. Juni andauert.
Keine Pflicht
Eine gesetzliche Pflicht, während der Brut- und Setzzeit auf das Mähen zu verzichten, gibt es für Grundstückseigentümer nicht. Die Bahn bekennt sich aber ausdrücklich zu ihrer Verantwortung im Umwelt- und Artenschutz. Im Fall der ehemaligen Deponie in Bookholzberg heißt das, dass die Anlage mehrfach im Jahr begangen wird, wie die Pressestelle der Deutschen Bahn in Hamburg mitteilt. Das sei auch jetzt vor der Mahd erfolgt. Hinweise auf Bodenbrüter hätten sich nicht ergeben. „Sollten sich dahingehende Hinweise ergeben, so wäre dies Anlass zu einer Abstimmung der behördlich bestätigten Nachsorgemaßnahmen mit der zuständigen Behörde“, schreibt eine Sprecherin.
Von der Unteren Naturschutzbehörde in Wildeshausen hieß es, dass bei den Mäharbeiten die Bestimmungen des Artenschutzes einzuhalten seien. Kontrolliert werden könne das aber nicht in jedem Fall. Die Gemeindeverwaltung in Ganderkesee teilte mit, die Bahndeponie falle nicht in ihren Zuständigkeitsbereich. Ob dort Bodenbrüter vorkommen, sei nicht bekannt.
Gegen frühe Mahd
Auf jeden Fall dürften die abgemähten Gräser wertvollen Lebens- und Nahrungsraum für Insekten geboten haben. Davon geht der Ganderkeseer Landschaftsökologe Dr. Klaus Handke aus, der deshalb eine frühe Mahd nicht gutheißt. „Das Gesetz lässt das zu, aber wer etwas für die Natur tun will, handelt damit völlig kontraproduktiv.“ Handke rät, möglichst spät mit der ersten Mahd zu beginnen, „frühestens Mitte Juni“, und dann auch immer nur abschnittsweise zu mähen, „nie die ganze Fläche auf einmal“.
Nach Angaben der Bahn müssen die Rasenflächen kurz gehalten werden, „um die technische Funktion der Deponie dauerhaft zu gewährleisten.“ Grundlegende Vorgaben für die Nachsorge ergäben sich aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und dienten dem Schutz von Mensch und Umwelt, heißt es weiter. Die Mahd auf dem Bookholzberger Gelände finde zweimal im Jahr statt, zunächst im Mai/Juni und dann noch einmal im Oktober/November.
Dass bei Grünarbeiten in der Gemeinde Ganderkesee der Insektenschutz durchaus ein Faktor sein kann, bestätigt Uwe Nordhausen, Geschäftsführer des Zweckverbandes Kommunalservice Nordwest. Seine Mitarbeiter würden in der Regel nicht vor dem 15. Juni zum ersten Mähen ausrücken, erklärt er. Nur in Ausnahmefällen passiere das aus Sicherheitsgründen, um notwendige Sichtachsen oder Verkehrsschilder freizuhalten.
Im Spannungsfeld
Nordhausen räumt ein, dass das Thema Mahd im Spannungsfeld aus Naturschutz, Verkehrssicherheit und dem Wunsch vieler Anrainer nach „ordentlich“ aussehenden Straßenrändern immer wieder für Diskussionen sorge. Der Kommunalservice sei aber stets nur „die ausführende Hand“.
