BOOKHOLZBERG - Die Beschuldigten sahen ihre Treffen als sportliche Betätigung. Für die Polizei liegt ein Verstoß gegen das Waffengesetz vor.

Von Christian Quapp

BOOKHOLZBERG - Sie trugen Tarnanzüge und hantierten mit täuschend echt aussehenden Waffen: Eine extreme Form von „Räuber und Gendarm“ hat für eine Gruppe von Kindern, Jugendlichen und Männern im Alter von zwölf bis 40 Jahren aus Bookholzberg und Bremerhaven ein rechtliches Nachspiel.

Vor einigen Monaten kursierten an der Realschule Bookholzberg Gerüchte, Schüler würden in ihrer Freizeit mit so genannten Softair-Waffen hantieren. Mit diesen oft täuschend echt aussehenden Nachbildungen werden kleine Plastikkugeln verschossen, die eigentlich harmlos sind, bei Treffern in die Augen aber durchaus Verletzungen hervorrufen können.

„Wir hörten davon, wussten aber nicht, wie wir damit umgehen sollten“, erklärte Schulleiter Dieter Beckmann auf Anfrage der NWZ . Sicherheitshalber informierte die Schulleitung die Polizei und die wurde fündig. Im Internet stießen die Ermittler auf die Internet-Seite eines „Softair-Teams“ aus Bookholzberg, zu dem auch Schüler der Realschule gehörten. Angeblich, so erfuhren die Beamten, würde dieses Team Schießübungen in einem öffentlich zugänglichen Waldstück veranstalten. Diese wurden auf der inzwischen abgeschalteten Internetseite als Sport ohne politischen Hintergrund beschrieben.

Nachdem die zunächst unsichere Rechtslage durch die Generalstaatsanwaltschaft geklärt war, entschieden sich die Beamten zur Einleitung von insgesamt zwölf Ermittlungsverfahren und zu Hausdurchsuchungen. Bei neun Beschuldigten fanden sie elf Softairpistolen und 16 Softairgewehre mit Zubehör. Alle sichergestellten Waffen dürfen nur von Erwachsenen gekauft werden. Das „Führen“ der Waffen und das Schießen auf öffentlichem Gelände ist verboten.

Vera Behde, Kriminalhauptkommissarin in Ganderkesee, findet es fragwürdig, „den Umgang mit derartig echt wirkenden Waffen in öffentlich zugänglichen Wäldern, in Verbindung mit dem Tragen von Tarnkleidung als Sport zu bezeichnen.“ Für die Benutzer der Waffen kann ihr „Spiel“ schnell lebensgefährlich werden. „Auch Polizisten können diese Waffen nicht unbedingt auf den ersten Blick unterscheiden“, so Behde. Es sei nicht auszuschließen, dass ein Beamter, der sich bedroht fühlt, selbst von seiner Waffe Gebrauch mache.

Neben den Besitzern der Waffen müssen jetzt auch Verkäufer mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.