Wardenburg - Ab dieser Woche will die Bundesregierung mit der Verteilung von kostenlosen FFP2-Masken an Bürger ab 60 Jahren oder mit Vorerkrankungen starten. Die beiden Wardenburger Apothekerinnen Viola Möller (Lethe-Apotheke) und Christine Bosse (Burg-Apotheke) und ihr Hundsmühler Kollege Mathias Hambörger (Wittemoor-Apotheke) schlagen angesichts der steigenden Corona-Infektionen Alarm. Sie fürchten einen regelrechten Run auf die Apotheken ausgerechnet von den Personen, die zu den Risikogruppen gehören – und dazu noch inmitten eines Lockdowns.
In zwei Schritten sollen FFP2-Masken an Menschen über 60, mit bestimmten Erkrankungen oder Risikofaktoren ausgegeben werden.
Schritt 1: Zuerst erhält jeder drei kostenlose FFP2-Masken bis zum 31. Dezember. Die Verteilung der 27 Millionen Masken soll am 15. Dezember beginnen.
Schritt 2: Ab Januar sollen die Masken über eine Bescheinigung der Krankenkassen in Form von Coupons erhältlich sein. Alle Berechtigten erhalten zwei fälschungssichere Scheine für jeweils sechs Masken von ihren Krankenkassen. Diese sollen in zwei abgegrenzten Zeiträumen einlösbar sein. Sie sind allerdings nicht ganz kostenlos. Für jede der beiden Sechserpackungen wird eine Eigenbeteiligung von 2 Euro fällig. Der Bund, der für diese Maßnahme rund 2,5 Milliarden Euro aufwendet, erstattet den Apotheken pro Maske 6 Euro.
FFP2-Masken filtern Partikel besonders wirksam aus der ein- oder ausgeatmeten Atemluft. Sie bieten keinen 100-prozentigen Schutz vor dem Corona-Virus, aber sie senken die Gefahr für eine Ansteckung erheblich.
„Die Erfahrungen in Bremen haben gezeigt, dass es da ein Hauen und Stechen geben wird bis hin zu Prügeleien“, berichtet Viola Möller aus dem benachbarten Bundesland, das bereits Mitte November kostenlose FFP2-Masken über die Apotheken verteilen ließ.
Kurzfristig handeln
„Wir Apotheker wurden auch erst Ende vergangener Woche in Kenntnis darüber gesetzt, dass die Masken diese Woche kommen sollen.“ Ein welchem Tag genau, sei aber noch ungewiss, betonte Möller. Deshalb sei kurzfristiges Handeln gefragt, um einen Ansturm von älteren Menschen und Risikopatienten in den Apotheken zu verhindern. Möllers Idee: Die drei kostenlosen Masken, die jedem Betroffenen bis Ende Dezember zustehen, über die Bezirksvorsteher bzw. die Orts- und Bürgervereine möglichst kontaktarm in den einzelnen Ortschaften der Gemeinde verteilen zu lassen.
Mit diesem Vorschlag wurde Möller am Montagfrüh telefonisch im Wardenburger Rathaus vorstellig. „Die Idee, das alles kontrolliert ablaufen zu lassen, finden wir gut, und wir befürworten das“, sagte Bürgermeister Christoph Reents am Montag auf Nachfrage unserer Zeitung, gab aber zu bedenken, dass von den 24 Bezirksvorstehern 22 selbst über 60 seien. Daher wolle er die Bezirksvorsteher schriftlich darum bitten, die Verteilung der Masken freiwillig und ehrenamtlich über die Orts- und Bürgervereine zu organisieren.
Eine Verordnung zu den Masken aus dem Bundesgesundheitsministerium soll an diesem Dienstag, 15. Dezember, in Kraft treten. Darin sollen Einzelheiten zur konkreten Ausgestaltung des Anspruch, genau geregelt sein.
Die Apotheker in der Gemeinde Wardenburgen rechnen damit, dass bis spätestens nächsten Montag die einzelnen Apotheken ihre Kontingente zur Verfügung haben. Gegen Vorlage eines Altersnachweises (z.B. Personalausweis) oder „nach nachvollziehbarer Darlegung des Anspruchs durch Eigenauskunft“ sollen die Masken angegeben werden. Weitere Masken sind für nächstes Jahr angekündigt (siehe Info-Kasten).
Schulungsvideo
„Die Bezirksvorsteher kennen ihre Ortschaften ganz genau und wissen, wo Bürger die wohnen, die berechtigt sind, eine kostenlose Maske zu bekommen“, erklärt Viola Möller. Aus diesem Grund hoffe sie inständig dass die Bezirksvorsteher bereit seien, hier zu helfen, um Menschen mit erhöhtem Covid-19-Risiko zu schützen.
Wichtig für einen effektiven Infektionsschutz sei es aber auch, die Masken richtig aufsetzen. Dazu gebe es ein sehr anschauliches Schulungsvideo, dass den Verteilern der Masken an die Hand gegeben werde und das diese dann auch an Nutzer oder deren Angehörige weiterleiten könnten.
