Landkreis - Drohnen bedrohen Naturschutzgebiete und andere schützenswerte Flächen im Landkreis Oldenburg. So sieht das zumindest die Kreisverwaltung in Wildeshausen. „Wir sehen den Einsatz von Drohnen kritisch“, sagt Dezernentin Eva-Maria Langfermann. „Drohnen verschrecken zum Beispiel brütende Wiesenvögel.“
Als am Sonntag jemand seine Drohne über dem Pestruper Gräberfeld aufsteigen ließ, kam irgendwann der Hinweis des Schäfers, dass der Überflug über dem Naturschutzgebiet verboten sei. Es sei schon die dritte am Sonntag gewesen.
„Noch gibt es kein Verbot“, sagt Langfermann. „Wir müssen das erst mit der Politik besprechen.“ Hintergrund ist die Umsetzung der EU-Richtlinie „Natura 2000“ in nationales Recht. Die EU errichtet ein Netzwerk von Schutzgebieten für gefährdete Pflanzen- und Tierarten. Dazu will der Landkreis Oldenburg Gebiete beisteuern, die teilweise schon Naturschutzgebiete sind. Vorgesehen sind unter anderem die sogenannten Fauna-Flora-Habitatgebiete Hasbruch, Tannersand, Gierenberg und Pestruper Gräberfeld. Neu ausgewiesen werden sollen als Naturschutzgebiete der Stüher Wald, das Stenumer Holz, der Wald „Döhler Wehe“ und das Bassumer Friedeholz. Das Verfahren soll bis 2018 abgeschlossen sein.
„Die Bestimmungen eines Naturschutzgebietes sind vielfach zu allgemein“, erklärt Langfermann. „Mit der neuen Verordnung geht es um den Schutz heimischer Pflanzen und Tiere. Diese regionsspezifischen Eigenarten sollen herausgearbeitet werden.“ So gehe es im Hasbruch speziell um die Eichenbestände, in der Delme um die dort ansässige Muschel und auf dem Pestruper Gräberfeld um die Heide.
Ob ein mögliches Drohnenflugverbot über dem Pestruper Gräberfeld einen Radius von 500 Meter über das Schutzgebiet hinaus haben muss, die Verordnung auch das Drachensteigen dort verbietet, wird 2017 in den zuständigen Gremien diskutiert.
