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Ortsentwicklung in Sage Ehemaliges Raststätten-Gelände wird überplant

Wird überplant: das Gelände Sager Straße 4 in Sage. Die alten Hallen werden  zurückgebaut. Das Wohnhaus (rechts) wird saniert. Auf dem Gelände sollen neue Wohnhäuser entstehen. Die „Lounge 69“ (links) im Hintergrund gehört einem anderen Eigentümer.

Wird überplant: das Gelände Sager Straße 4 in Sage. Die alten Hallen werden zurückgebaut. Das Wohnhaus (rechts) wird saniert. Auf dem Gelände sollen neue Wohnhäuser entstehen. Die „Lounge 69“ (links) im Hintergrund gehört einem anderen Eigentümer.

Christoph Koopmeiners

Sage - Der Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Großenkneten hat sich jetzt mit dem Vorentwurf zum Bebauungsplan (B-Plan) 129 „Sage – Sager Straße“ beschäftigt. Der Planung des Ingenieurbüros Diekmann, Mosebach und Partner (Rastede) wurde im Ausschuss einhellig zugestimmt. Nun muss der Verwaltungsausschuss am 9. März entscheiden. Bekanntlich soll der südliche Eingang von Sage durch eine neue Bebauung aufgewertet werden.

Ehemalige Raststätte

Auf dem Gelände der ehemaligen Raststätte „B 69“ befinden sich neben der Gaststätte „Lounge B 69“ mehrere Hallen einer Lkw-/Kfz-Werkstatt. Sie werden abgerissen. Das Gelände ist großflächig asphaltiert. Nördlich angrenzend an das einstige Raststätten-Gelände hat der Tennisverein Sage seine Spielstätte samt Vereinsheim. An der Straße „Friedenseiche“ befinden sich Wohnhäuser. Diese werden planungsrechtlich abgesichert und im Bestand festgelegt.

Die Erschließung erfolgt über die bestehenden Verkehrsflächen. Im Norden wird der B-Plan durch die Straße „Dorfkamp“ (L 871) begrenzt, im Westen durch die Sager Straße (L 870). Östlich reicht der Plan teilweise bis zur Straße „Sager Schweiz“, im Süden bis zur Straße „Unter den Buchen“.

Im Nordosten

Der nordöstlichste Teil des Plangebietes wird aufgrund der Geruchsimmissionen durch die landwirtschaftlichen Betriebe nutzungsbeschränkt. Die Baugrenzen sind nach Angaben der Gemeindeverwaltung großzügig ausgewiesen, da die Dichte der Bebauung über die Begrenzung der Wohneinheiten und Grundflächenzahl gesteuert wird. Die Gebäudelänge beträgt danach maximal 25 Meter.

Im Nordwesten

Im Nordwesten des Plangebietes wird die Dichte der Bebauung ebenfalls über die Grundflächenzahl und die Anzahl der Wohneinheiten gesteuert. Die Grundflächenzahl, also wie viel Prozent bebaut werden darf, wird auf 0,3 (30 Prozent) festgelegt, da durch die Grundstücksgröße auch dann noch eine Bebauung mit den maximal vier Wohneinheiten möglich sei, ohne die Fläche zu stark zu versiegeln.

An der Sager Straße

Der Bereich der Ex-Raststätte wird zur Sager Straße bei einer Grundflächenzahl von 0,4 und zwei möglichen Vollgeschossen auf vier Wohneinheiten begrenzt. Dadurch soll die derzeit bestehende optische Aufweitung des Straßenraumes limitiert werden. Die dahinter liegende Fläche passt sich mit der Bebauung von zwei Wohneinheiten und einem Vollgeschoss an die bereits bestehende Bebauung an. Die Erschließung erfolgt über die Sager Straße. Derzeit wird die Zufahrt lediglich für den Tennisplatz genutzt.

Der Investor

Wie berichtet, will Investor Michael Uffelmann aus Sage das rund 11 000 Quadratmeter große Gelände Sager Straße 4 für den Wohnungsbau erschließen lassen. Uffelmann investierte bereits auf dem Grundstück Sager Straße 10. Dort ließ er vier Doppelhäuser bauen. Derzeit entstehen dort noch ein Doppelhaus und ein Vier-Parteien-Haus.

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